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19.3198 · Motion · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich für den Ausbau direkter internationaler Verbindungen (namentlich durch Nachtzüge) einzusetzen, die die Schweiz mit verschiedenen europäischen Städten verbinden. Zu diesem Zweck soll er insbesondere:

1. den Ausbau internationaler Verbindungen (namentlich durch Nachtzüge) als vorrangiges Ziel in die strategischen Ziele für die SBB aufnehmen;

2. angesichts der zentralen Lage der Schweiz und auf der Grundlage einer Analyse der verfügbaren Infrastruktur proaktiv handeln, indem er sich bei unseren europäischen Nachbarländern für den Wiederaufbau eines Liniennetzes einsetzt, das die grossen Städte des Kontinents verbindet, und indem er zu diesem Zweck den Abschluss internationaler Abkommen anstrebt;

3. in einer Startphase ein Subventionsprogramm einrichten, damit dort, wo die Nachfrage am stärksten ist und das Angebot gegenüber dem Luftverkehr am wettbewerbsfähigsten sein könnte, wieder internationale Züge - namentlich Nachtzüge - rollen.

Begründung

Seit mehreren Jahren ist das Angebot an internationalen Bahnverbindungen über lange Distanzen (namentlich mit Nachtzügen) deutlich geschrumpft, dies vor allem in Westeuropa. Für Reisen innerhalb Europas könnte der Zug indes eine glaubwürdige und ökologisch verantwortbare Alternative sein. Dauert eine Reise mehr als sechs Stunden, so ist ein Nachtzug eine ausgezeichnete Wahl. Nach der Verabschiedung des dritten Eisenbahnpakets, eines Mechanismus, mit dem die Europäische Union ein System geschaffen hat, das den Markt im grenzüberschreitenden Verkehr vollständig öffnet, hat sich dieses Angebot jedoch beträchtlich verkleinert. Das Paket untersagt namentlich Quersubventionierungen, weshalb ein Ausgleich zwischen mehr und weniger rentablen Linien verunmöglicht wird und die positiven Auswirkungen von Nachtzügen auf die Kundenbindung auf den nationalen Linien nicht einberechnet werden dürfen.

Was die Abgeltungen betrifft - sie sind im dritten Eisenbahnpaket nicht förmlich untersagt und werden in den Ländern sogar in grossem Stil eingesetzt -, so sind sie auf einer internationalen Linie nur aufgrund eines besonderen Abkommens zwischen den beteiligten Ländern möglich, damit diese dieselbe Form von Unterstützung gewähren.

Der unlautere Wettbewerb durch den Luftverkehr - der indirekt (keine Steuer auf Kerosin), in gewissen europäischen Ländern aber auch direkt unterstützt wird - führt zur Zerstörung des Bahnangebots.

Das Verschwinden dieses internationalen Angebots, namentlich der Nachtzüge, hat also systemische Ursachen, die angegangen werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Angebotsgestaltung im internationalen Personenfernverkehr liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Transportunternehmen, die den internationalen Personenfernverkehr eigenwirtschaftlich erbringen müssen. Die Transportunternehmen setzen aufgrund der für viele Destinationen kürzeren Reisezeiten vermehrt auf Tagesverbindungen und weniger auf Nachtzüge. In den vergangenen Jahren hat das Angebot an günstigen Flugverbindungen stark zugenommen. Aus beiden Gründen ist die Nachfrage nach Nachtzugverbindungen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Bei der Erneuerung der strategischen Ziele für die SBB hat der Bundesrat Ende 2018 darauf verzichtet, Vorgaben für den Betrieb von Nachtverbindungen in seine Zielvorgaben aufzunehmen. In Bezug auf den internationalen Personenfernverkehr erwartet er von den SBB, dass diese ihre Marktstellung insbesondere durch Kooperationen stärken und so den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz und gute Verbindungen zu wichtigen Wirtschaftszentren sicherstellen. Die Angebotsgestaltung liegt jedoch in der unternehmerischen Verantwortung der SBB, die ihre Leistungen im internationalen Personenfernverkehr eigenwirtschaftlich erbringen müssen. Eine Anschubfinanzierung widerspricht dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit.

Der Bundesrat wird zum internationalen Personenverkehr in den nächsten Monaten eine Aussprache führen. Dabei wird er neben der Frage der Marktöffnung auch prüfen, ob er als Vertreter des Eigners der SBB einen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung des internationalen Personenfernverkehrs nehmen kann und soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.