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19.3230 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der Unterzeichnung des Klimaabkommens von Paris verpflichtete sich die Schweiz 2017, auf nationaler Ebene Massnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu beschränken. Die Ausrichtung der staatlichen und privaten Finanzflüsse auf eine klimaverträgliche Entwicklung ist für die erfolgreiche Umsetzung des Abkommens von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund wurde eine solche Neuausrichtung der Finanzströme explizit als eines der Hauptziele des Vertrags verankert. Aus klimapolitischer Sicht ist der Handlungsbedarf im Bereich der Finanzmärkte besonders dringlich. Das derzeitige Investitionsverhalten befördert eine weltweite Erwärmung von rund 4 bis 6 Grad. Ein freiwilliger Test, den das Bundesamt für Umwelt in Bezug auf die Klimaverträglichkeit der Anlageprodukte von Schweizer Pensionskassen und Versicherungen durchführte, zeigte, dass die Schweiz diesbezüglich keine Ausnahme darstellt, obschon der Anteil nachhaltiger Anlageprodukte tendenziell zunimmt.

Seit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens entstanden auf internationaler Ebene verschiedene Initiativen, um die Nachhaltigkeit im Finanzsystem zu stärken. Diese dienen auch dazu, finanzielle Risiken einzudämmen, die sich aus hohen Investitionen in kohlenstoffintensive Vermögenswerte ergeben. Für den Schweizer Finanzplatz von besonderer Bedeutung sind die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen Aktionsplan, der zahlreiche Massnahmen vorsieht, um die Nachhaltigkeit im Finanzsystem zu stärken. Verschiedene Regulierungsvorschläge wurden bereits erlassen, insbesondere die neuen CO2-Benchmarks für Anlageprodukte und eine weiter gehende Transparenzpflicht zur Nachhaltigkeit von Investitionen. Die Einführung europaweiter Standards für nachhaltige Anlageprodukte betrifft auch den Finanzplatz Schweiz. Da nachhaltige Investitionen in den kommenden Jahren einen wichtigen Wachstumsmarkt darstellen werden, ist es besonders wichtig, dass die Schweiz in diesem strategischen Bereich nicht abgehängt wird.

Auf internationaler Ebene ebenfalls von Bedeutung ist das Network for Greening the Financial System, das im Dezember 2017 von den Nationalbanken und Aufsichtsbehörden Chinas, Deutschlands, Englands, Frankreichs, Mexikos, der Niederlande, Schwedens und Singapurs gegründet wurde und sich dem 2-Grad-Erwärmungsziel verpflichtet hat. Auch hier stellt sich die Frage der Positionierung der Schweiz.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er die Wirksamkeit seiner bisherigen Politik betreffend Umlenkung der Finanzflüsse, um entsprechend den Zielen des Pariser Klimaabkommens die Resilienz des Finanzsystems zu stärken?

2. Welche legislativen und ökonomischen Hindernisse bestehen weiterhin, um das Ziel der klimaneutralen Finanzflüsse zu erreichen?

3. Welche ökonomischen Anreize ist er bereit einzusetzen, um klimafreundliche Investitionen und Kredite zu fördern?

4. Welche legislativen und ökonomischen Auswirkungen hat der Sustainable-Finance-Aktionsplan der EU auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, und wie kann ein mögliches Abseitsstehen des Schweizer Finanzplatzes verhindert sowie dessen Attraktivität gesichert werden?

5. Fasst er allenfalls zusätzliche Anforderungen im Bereich der Transparenz ins Auge, analog zu den auf EU-Ebene vorgesehenen Klassifizierungssystemen und klimafreundlichen Benchmarks?

6. Ein am 19. März 2019 veröffentlichter Bericht von PWC und WWF unterstreicht die Notwendigkeit eines Sustainable-Finance-Aktionsplans für die Schweiz, damit unser Land wieder eine führende Rolle übernimmt und die Wettbewerbsfähigkeit nicht einbüsst. Erachtet er diese Forderung als sinnvoll?

7. Wie beurteilt er die Frage einer Mitarbeit der Schweizerischen Nationalbank am Network for Greening the Financial System als Beitrag an die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat setzt bisher darauf, die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse auf freiwilliger Basis zu erreichen. Dazu stellt er Grundlagen und Tools bereit. Mit einem ersten freiwilligen Pilottest konnten im Jahr 2017 bereits rund zwei Drittel der von allen Pensionskassen und Versicherungen verwalteten Vermögen in den getesteten Anlageklassen auf Klimaverträglichkeit geprüft werden. Inwieweit eine klimaverträglichere Ausrichtung der Finanzströme sich inzwischen ergeben hat, wird sich bei der nächsten Testrunde nächstes Jahr zeigen. Diese erfolgt international koordiniert und wird neu auch für Banken und Vermögensverwalter angeboten.

2./3./5. Wichtigstes ökonomisches Hemmnis ist die fehlende Internalisierung der externen Kosten, die insbesondere der Abbau und das Verbrennen fossiler Energien verursacht. Die unter diesem Gesichtspunkt zu hohen Renditen solcher Finanzanlagen führen zu einer Fehlallokation der Investitionen. Viele Klimarisiken treten zudem erst langfristig auf, während der Planungshorizont in der Finanzbranche in der Regel bei drei bis fünf Jahren liegt. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt jedoch das mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehende Reputationsrisiko. Auch aus diesem Grund sollten Finanzinstitute aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen, und die Chancen erkennen, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu unterstützen. Der Bundesrat will zwar vorerst auf freiwillige Massnahmen der Finanzakteure setzen und auf eine verbesserte Transparenz hinwirken. Bei fehlender Wirkung der freiwilligen Massnahmen wird der Bundesrat aber weitere Massnahmen zur Zielerreichung in Betracht ziehen.

4./6. Die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission, die auf dem EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen aufbauen, sind noch in Beratung. Daher können die Auswirkungen auf die Schweiz noch nicht umfassend beurteilt werden. Der Bundesrat wird aber die Entwicklungen und deren Bedeutung für die Schweiz verfolgen. Die Erkenntnis, dass die Nachhaltigkeit eines Finanzplatzes zunehmend ein Wettbewerbsfaktor ist, setzt sich allmählich durch. So sind die Vereine "Swiss Sustainable Finance" und "Sustainable Finance Geneva" dem vom Uno-Umweltprogramm (Unep) initiierten "International Network of Financial Centres for Sustainability" (FC4S Network) beigetreten, dessen Sekretariat in Genf ist und vom Bund, vom Kanton Genf und vom Finanzplatz Genf finanziell unterstützt wird.

Die Nachhaltigkeit ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und gilt neben der Digitalisierung als Innovationstreiberin (vgl. Bericht des Bundesrates "Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz", Oktober 2016). Das EFD und das UVEK stehen mit anderen interessierten Behörden und der Branche im engen Dialog über die sich stellenden Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit im Finanzgeschäft. Zudem ist die Schweiz in Erfüllung des Übereinkommens von Paris angehalten, bis Ende 2020 eine langfristige Klimastrategie zu erarbeiten. Dazu gehört auch ein in Bezug auf das Klima nachhaltiges Finanzwesen.

7. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben darf sie weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung Weisungen einholen oder entgegennehmen. Das Übereinkommen von Paris sieht keine Rolle für die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich jedoch verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zum Network for Greening the Financial System (NGFS) zusammengeschlossen. Die SNB wurde am 17. April 2019 auf Antrag des Direktoriums als Mitglied des NGFS aufgenommen. Ziel der Mitgliedschaft im NGFS ist der Erfahrungsaustausch unter den Zentralbanken und der Erkenntnisgewinn, um Klimarisiken für die Finanzstabilität und für makroökonomische Szenarien besser zu verstehen und zu antizipieren. Dies erachtet der Bundesrat als zielführend.

Antwort des Bundesrates.