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Wechsel zum Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen. Wie gedenkt der Bundesrat bei seiner Kostenanalyse den erheblichen indirekten Einsparungen Rechnung zu tragen?

19.3245 · Interpellation · 2019-03-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Zahlreiche Studien belegen die Wirksamkeit und die Effizienz der Behandlung von psychischen Erkrankungen; vor allem aber zeigen sie, dass die Behandlung rentabel ist und erhebliche Einsparungen erlaubt.

In der Schweiz werden jedes Jahr rund 500 000 Menschen behandelt. Bis zu 1,7 Millionen Menschen aber erhalten keine geeignete Behandlung. Daraus resultieren erhebliche Kosten, die entstehen, weil die Erkrankung nicht oder zu spät behandelt wird: Absenzen am Arbeitsplatz, Produktivitätsverlust, frühzeitige Pensionierung, IV-Renten, verstärkte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Spitalaufenthalte, Medikamente, Chronifizierung und Verschlimmerung der Erkrankung usw.

Zahlreiche Studien, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Übernahme der Kosten für Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten durch die Grundversicherung in anderen Ländern, bestätigen jedoch, dass sich die Investition in die Psychotherapie mehr als auszahlt. Aktuelle kanadische und deutsche Studien kommen - mit einigen Jahren Abstand - auf ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 zu 2,8 bis 1 zu 4,5, was Fr. 1.80 bis 3.50 Reingewinn für jeden in die Psychotherapie investierten Franken entspricht.

Zudem gibt die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern besonders wenig für psychische Erkrankungen aus. Die direkten Kosten (stationär und ambulant) betragen 9,2 Prozent der gesamten direkten Gesundheitskosten, deutlich weniger als in England, Deutschland oder den Niederlanden (20,9 Prozent).

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat des Problems der sehr hohen indirekten Kosten und Folgekosten zulasten der betroffenen Personen und der Sozialversicherungen bewusst, die entstehen, wenn die Behandlung zu spät einsetzt oder wenn gar auf die Behandlung verzichtet werden muss aufgrund von Versorgungsengpässen, wie sie das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) 2016 festgestellt hat?

2. Gibt es jährliche Schätzungen der durch psychische Erkrankungen verursachten Kosten zulasten der Wirtschaft (Absenzen am Arbeitsplatz, Produktivitätsverluste) und der Sozialversicherungen, die aufgrund nichtgeschlossener Behandlungslücken entstehen?

3. Wann wird das Delegationsmodell abgeschafft und die Autonomie der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die bereits mit dem Psychologieberufegesetz 2013 anerkannt wurde, Tatsache? Eine Regelung, die seit Langem in mehreren europäischen Ländern gilt, ohne dass die Kosten explodieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten zur Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen Stellung genommen. So vor allem im Bericht "Zukunft der Psychiatrie" vom 11. März 2016 in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 (www.bag.admin.ch > Strategie und Politik > Politische Aufträge und Aktionspläne > Politische Aufträge im Bereich psychische Gesundheit > Postulat Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz). Zu verweisen ist insbesondere auch auf die Antworten auf die Interpellationen Weibel 18.3946, "Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten", Kälin 18.3864, "Wechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie. Aufnahme in die Grundversorgung", und Marchand-Balet 18.4016, "Psychische Gesundheit. Versorgungs- und Angebotsmangel. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, und was tut er, um der Bevölkerung den Zugang zur Behandlung zu gewährleisten?". Auch hat er darauf hingewiesen, dass er verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und konkrete Vorschläge für die Ablösung des derzeitigen Modells der delegierten Psychotherapie prüft. Die diesbezüglichen Arbeiten sind noch im Gange, wobei auch die Kostenaspekte berücksichtigt werden.

Antwort des Bundesrates.

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