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Steuerfreie Treibstoffe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, um die Produktionskosten zu senken

19.3249 · Motion · 2019-03-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Heute wird die Mineralölsteuer auf Treibstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird, zurückerstattet, und dies nach klar festgelegten Regeln. Die Rückerstattung wird mit der Tatsache begründet, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe für ihre üblichen Tätigkeiten die Nationalstrassen nicht benutzen. Pro Jahr werden Steuern in der Höhe von rund 65 Millionen Franken rückerstattet.

Die Datenerhebung und -bearbeitung, die Kontrollen sowie die Teilrückerstattung der erhobenen Steuern sind für die Eidgenössische Zollverwaltung mit Aufwand verbunden, denn die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage von theoretisch hergeleiteten Kriterien, bei denen die Betriebsgrösse und die Kulturart berücksichtigt werden, nicht aber die effektive Menge an Treibstoff, den ein Betrieb verbraucht.

Die Rückerstattung war immer wieder Gegenstand von Kritik, und kürzlich hat die Eidgenössische Finanzkontrolle vorgeschlagen, die Rückerstattung abzuschaffen. Dies würde die Produktionskosten in der Schweiz weiter erhöhen.

Angesichts der Tatsache, dass von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verlangt wird, ihre Produktionskosten zu senken, um konkurrenzfähiger zu sein, verlange ich vom Bundesrat als konkrete Massnahme, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu erlauben, steuerfreien Treibstoff zu verwenden. Mit diesem Vorschlag würde überdies die Eidgenössische Zollverwaltung von gewissen administrativen Aufgaben entlastet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass das heutige Rückerstattungssystem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft abgelöst bzw. vereinfacht werden sollte. Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung ist hingegen nicht zielführend.

Der Vorschlag, dass Treibstoffe für die Land- und Forstwirtschaft bereits steuerbegünstigt bezogen werden können, hätte einschneidende Anpassungen beim Vertriebsmodell zur Folge. Es müsste je eine neue Produktekategorie für Dieselöl und Benzin mit einem begünstigten Steuersatz und einem dementsprechend tieferen Verkaufspreis, das heisst unterschiedliche Säulenpreise bei den Tankstellen, geschaffen werden. Um Missbrauch zu verhindern, müsste mit geeigneten Mitteln sichergestellt werden, dass ausschliesslich Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Treibstoff zum tieferen Preis beziehen können (z. B. spezielle Tankkarten). Zudem müssten die neuen steuerbegünstigten Produkte analog dem Heizöl speziell gefärbt und gekennzeichnet werden. Da die Land- und Forstwirtschaft schweizweit angesiedelt ist, wären für diese Massnahmen flächendeckend grosse Investitionen seitens der Mineralölhändler und Tankstellenbetreiber nötig.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2019 zur Motion Grossen Jürg 18.4261 zugesichert, mittelfristig die Aufhebung der Treibstoffsteuer-Rückerstattung an die Landwirtschaft mit einer Umlagerung der Finanzmittel in die Direktzahlungen zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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