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19.3255 · Interpellation · 2019-03-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der aktuelle Antisemitismusbericht des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus weist eine erschreckende Zunahme von antisemitischem Hate Speech im Internet nach. Der Bundesrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Was tut er, um gegen die Zunahme von antisemitischen Vorfällen und Äusserungen im Internet vorzugehen?

2. Wie schätzt er die aktuelle Bedrohungslage für jüdische Gemeinden und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz ein?

3. Spätestens nach dem Attentat in Christchurch in Neuseeland wurde auch klar, dass auch der antimuslimische Rassismus und die entsprechende Gewaltbereitschaft im Aufwind sind. Verfügt der Bundesrat über Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen und Hate Speech in der Schweiz?

4. Der Antisemitismusbericht 2018 zeigt, dass offenbar die Hemmschwelle sinkt, antisemitische Hasskommentare im Internet werden zunehmend mit Klarnamen veröffentlicht. In die gleiche Richtung weisen mehrere rassistische Vorfälle. Wie beurteilt er diese Tendenz? Was tut er dagegen?

5. Teilt er die Ansicht, dass der Kampf gegen die Rückkehr von rechtsextremem Gedankengut auch im Bereich der Bildung ausgefochten werden muss? Wie beurteilt er die Situation in der Schweiz? Tut die Volksschule genug in Sachen Aufklärung gegen Rassismus und Antisemitismus? Sind die vom Bund und insbesondere von den Kantonen dazu zur Verfügung gestellten Ressourcen ausreichend?

6. Wie beurteilt er die Gleichzeitigkeit der offensichtlichen Rückkehr von Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Hass gegen queere und LGBTQ-plus-Personen, Demokratiefeindlichkeit und der Leugnung des Klimawandels? Sieht der Bundesrat hier einen Zusammenhang?

7. Teilt er die Einschätzung, dass das Erstarken rechtsextremen Gedankengutes für die liberale Demokratie eine ernsthafte Bedrohung darstellt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat betrachtet den systematischen und kontinuierlichen Einsatz gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus als Dauerverpflichtung, auch und gerade in den digitalen Medien. Netzbetreiber haben mehr Verantwortung zu übernehmen (vgl. Motion Glättli 18.3306), Nutzerinnen und Nutzer sind gezielt zu sensibilisieren.

Mit der Plattform "Jugend und Medien" bietet das Bundesamt für Sozialversicherungen Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen Informationen und Empfehlungen zum Thema Hassrede, Hetze und Rassismus im Internet. Im Schwerpunktthema "Extremismus und Radikalisierung" wurden vier Projekte unterstützt, deren Ziel es ist, durch Gegennarrative und alternative Narrative Extremismus im Internet entgegenzutreten. Künftig wird rassistische Hassrede expliziter behandelt werden.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) wird dem Thema bei der Subventionsvergabe vermehrt Beachtung schenken und Beratungsstellen darin unterstützen, sich die nötigen Kompetenzen zum Umgang mit Online-Rassismus zu erarbeiten.

2. Nach Beurteilung des Nachrichtendienstes des Bundes sind insbesondere jüdische und muslimische Personen und Einrichtungen einer erhöhten Bedrohung durch terroristische bzw. gewaltextremistische Aktionen ausgesetzt. Zwar haben gewalttätige Vorkommnisse abgenommen, doch haben gemäss Erhebungen etwa des Israelitischen Gemeindebundes verbale Hassäusserungen im Internet und in den sozialen Medien in den letzten Jahren stark zugenommen.

3. In der polizeilichen Kriminalstatistik können die Kantone bei Straftaten auf freiwilliger Basis das mögliche Tatmotiv angeben. Dies erfolgt aber nicht systematisch und nicht flächendeckend.

Einen Überblick über die Daten zu rassistischen Ereignissen und Einstellungen sowie rassistischer Diskriminierung, die von staatlichen und privaten Organisationen gesammelt werden, gibt die FRB alle zwei Jahre in ihrem Bericht "Rassistische Diskriminierung in der Schweiz". Der nächste Bericht erscheint im Herbst 2019.

4. Im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie überall: Die Grenzen der freien Meinungsäusserung sind dann überschritten, wenn die Menschenwürde angegriffen oder zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgerufen wird. Rassismus und Antisemitismus müssen in der realen und der virtuellen Welt parallel bekämpft werden, weil Online- und Offline-Rassismus in einer ständigen Wechselwirkung stehen.

Die strafrechtliche Verfolgung rassistischer Inhalte im Internet obliegt den Kantonen. Fedpol koordiniert die diesbezüglichen Aktivitäten der kantonalen Polizeikorps und leitet, als zentrale Meldestelle, strafrechtlich relevante Fälle an die kompetenten kantonalen Stellen weiter. Den Betreibern von Internetplattformen signalisiert Fedpol Inhalte, die zu Hass oder Gewalt aufrufen, insbesondere, wenn sie gegen religiöse und rassistisch definierte Gruppen gerichtet sind, bei Youtube hat Fedpol als "trusted flagger" einen prioritären Status.

5. Der Bundesrat hat wiederholt seiner Meinung Ausdruck verliehen, dass die Sensibilisierung für den demokratischen Rechtsstaat und Menschenrechte einerseits, Prävention von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus andererseits Aufgaben aller Bildungsinstitutionen sind. Was die obligatorische Schule anbetrifft, sind die entsprechenden Inhalte in den drei regionalen Rahmenlehrplänen verankert.

Mit der von Bund und Kantonen getragenen Stiftung Education 21 verfügt die Schweiz über ein nationales Kompetenzzentrum für die Prävention von Rassismus und die Sensibilisierung für Menschenrechte, das gezielt Präventions- und Sensibilisierungsprojekte in den Schulen unterstützt. Das Informations- und Dokumentationszentrum der Erziehungsdirektorenkonferenz veröffentlicht alle Jahre, im Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag vom 27. Januar, spezifisches pädagogisches Material. Die FRB gewährt Finanzhilfen an Bildungs- und Sensibilisierungsprojekte spezifisch auch im schulischen Bereich.

6. Durch die Bedingungen der Online-Kommunikation generieren polarisierende Äusserungen zu gesellschaftlich sensiblen Themen mehr Aufmerksamkeit und Kommentare. Opfer der Zunahme von Hassreden im Netz sind insbesondere jüngere Menschen, Frauen und Angehörige von Minderheiten. Inwiefern diese Zunahme auch auf Aktivitäten politisch motivierter Netzwerke oder gar einem koordinierten Vorgehen beruht, wurde in der Schweiz bisher nicht analysiert.

7. Der Bundesrat beurteilt alle Arten von politischem Extremismus als potenzielle Bedrohung für die liberale Demokratie. Die zuständigen Behörden treffen in verschiedenen Bereichen Massnahmen, um extremistische Tendenzen zu erkennen und zu bekämpfen. Diese Massnahmen zielen insbesondere darauf ab, frühzeitig zu verhindern, dass eine ernsthafte Bedrohung der demokratischen Einrichtungen entsteht.

Antwort des Bundesrates.