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Wie sollen die hohen ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs von jährlich 1516 Millionen Franken künftig verursachergerecht abgegolten werden?

19.3256 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der 2018 publizierte Bericht des ARE (Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz. Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 2015) über die externen Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz weist für den Schwerverkehr (Lastwagen, Sattelschlepper und Cars) hohe externe Kosten von 2280 Millionen Franken aus. Mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gibt es ein Instrument zur Internalisierung dieser externen Kosten. Gemäss verbreiteter Meinung hat sich mit der LSVA das Thema der externen Kosten erledigt. Allerdings wird mit den LSVA-Einnahmen von 950 Millionen Franken nur ein kleiner Teil der externen Umwelt-, Gesundheits-, Unfall- und Staukosten internalisiert. Es bleiben 1330 Millionen Franken nicht internalisierte externe Kosten, welche die Gesellschaft und Umwelt tragen muss. Dazu kommen noch 186 Millionen Franken ungedeckte Infrastrukturkosten des Schwerverkehrs. Schlussendlich ergeben sich 1516 Millionen Franken ungedeckte Kosten im Schwerverkehr auf der Strasse.

Bei Sattelschleppern bzw. LKW fallen externe Kosten von etwa 9,7 Rappen pro Tonnenkilometer an. Durch die Internalisierung über die LSVA können davon 3,1 Rappen pro Tonnenkilometer kompensiert werden. Allerdings bleiben somit 6,6 Rappen pro Tonnenkilometer ungedeckt. Ich bitte den Bundesrat, in Berücksichtigung des Dargelegten auf folgende Fragen zu antworten:

1. Teilt er die Meinung, dass eine verursachergerechtere Abgeltung der Teilnehmer des Schwerverkehrs anzustreben wäre?

2. Sieht er angesichts der Problematik der externen Kosten des Schwerverkehrs Handlungsbedarf?

3. Mit welchen Massnahmen gedenkt er den ungedeckten Kosten im Strassenschwerverkehr entgegenzuwirken?

4. Wäre es vor dem Hintergrund der ungedeckten Kosten nicht naheliegend, zumindest die LSVA im erlaubten Rahmen des Landesverkehrsabkommens voll auszuschöpfen?

5. Wäre die Intensivierung der Verlagerungspolitik, in Hinsicht auf die vergleichsweise hohen externen Kosten des Strassengüterverkehrs, nicht eine passende Massnahme, um die ungedeckten Kosten des Güterverkehrs im Allgemeinen möglichst klein zu halten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Artikel 85 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) halten fest, dass mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Wegekosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit langfristig decken soll, soweit er für diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt. Der Bundesrat strebt also unter anderem auch mit der LSVA eine verursachergerechtere Abgeltung im Schwerverkehr und die Anwendung des Verursacherprinzips an. Die Zahlen des Interpellanten betrachten die externen Kosten nach Verkehrsart. Dadurch sind Stauzeiten und Kosten, welche innerhalb des Strassenverkehrs verursacht und von anderen Verkehrsarten getragen werden, auch berücksichtigt. Werden nur die externen Kosten betrachtet, welche ausserhalb des Verkehrsträgers Strasse anfallen, deckt der Schwerverkehr auf der Strasse heute rund 90 Prozent der Kosten. Um das Verursacherprinzip zu stärken und die Kostendeckung zu erhöhen, beabsichtigt der Bundesrat in jedem Fall weiterhin, aktiv darauf hinzuarbeiten.

3./4. Das Landverkehrsabkommen sieht die Möglichkeit vor, die LSVA alle zwei Jahre zu überprüfen und regelmässig anzupassen. Der Bundesrat beabsichtigt, die LSVA auch in den kommenden Jahren im Rahmen der Gebührensetzungsspielräume des Landverkehrsabkommens anzupassen, um einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Dies wurde in den letzten Jahren durch das Verschieben von Fahrzeugkategorien mit höherem Schadstoffausstoss in teurere Tarifklassen gemacht. Im Verlagerungsbericht 2019 werden im Herbst 2019 die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der LSVA dargestellt.

5. Die Verlagerung des alpenquerenden Gütertransports von der Strasse auf die Schiene ist nach wie vor ein zentraler Punkt der Schweizer Verkehrspolitik und ein wichtiges Anliegen des Bundes. Diese Verlagerung reduziert die externen Kosten des Güterverkehrs. Die LSVA, der Bau der Neat und die flankierenden Massnahmen unterstützen diese Verlagerung bereits heute intensiv. Mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels und des 4-Meter-Korridors steht dem alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene per 2020 eine sehr leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung, um gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger zu werden. Diese wird weiter durch die Nord- und Südanbindungen und Optimierungen der Auslandterminals verbessert werden.

Im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr sieht das Gesetz für den Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen expliziten Verlagerungsauftrag vor. Die LSVA gilt hingegen auch für diese Transporte gemäss den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung. Mit den Beschlüssen zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes (14.036) wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Gütertransports und eines effizienten Zusammenwirkens mit den anderen Verkehrsträgern angepasst.

Antwort des Bundesrates.