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19.3280 · Interpellation · 2019-03-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

2015 wurden rekordhohe 39 523 Asylgesuche gestellt, die allermeisten von Sekundärmigranten. Diese Zahl und dieser Zeitraum wird hier als Referenz genommen, um die langfristige Zuwanderung via Asylschiene transparent zu machen.

1. Wie vielen Antragstellern wurde Asyl gewährt?

2. Wie viele durften mit einer vorläufigen Aufnahme bleiben?

3. Wie viele haben einen negativen Entscheid erhalten und

a. diesen mit Rechtsmitteln angefochten?

b. sind selbstständig ausgereist?

c. sind zwangsweise ins Heimatland zurückgeführt worden?

4. Wie viele waren Dublin-Fälle?

a. Wie viele davon konnten ins Erstasylland überstellt werden?

b. Wie viele befinden sich trotz Dublin-System noch in der Schweiz?

5. Wie viele reisten unkontrolliert ab?

6. Wie viele Personen, die 2015 ein Asylgesuch gestellt haben, haben Familiennachzug erhalten, und wie viele Personen sind so zusätzlich in die Schweiz gekommen?

7. Wie viele Kinder sind von Asylantragstellern von 2015 in der Schweiz zur Welt gekommen?

8. Fazit: Wie viele Personen sind es schliesslich aus den einstigen 39 523 Asylgesuchstellern geworden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Auswertungen für die Antwort basieren auf dem statistischen Stand per 31. Dezember 2018 und beziehen sich auf die Gruppe der Personen, für die im Jahr 2015 ein Asylgesuch in der Schweiz registriert worden ist. Von den 39 523 Asylgesuchen im Jahr 2015 sind 35 564 von spontan anlaufenden Personen gestellt worden, hinzu kommen 2223 Geburten, 1124 Familienzusammenführungen und 612 Mehrfachgesuche. Da die verschiedenen Fragestellungen und die statistischen Kategorien nicht immer deckungsgleich sind, kann von den einzelnen Antworten nicht automatisch auf das Total geschlossen werden.

1. Bis Ende 2018 wurde 8050 Personen, die im Jahr 2015 ein Asylgesuch eingereicht haben, in der Schweiz Asyl gewährt.

2. Am Stichtag waren weitere 12 263 Personen vorläufig aufgenommen.

3. Für 19 196 Gesuchsteller wurde ein negativer Entscheid oder ein Nichteintretensentscheid mit Wegweisung verfügt, respektive das Gesuch wurde formlos abgeschrieben.

3a. Gegen diese 19 196 negativen erstinstanzlichen Entscheide wurden 7555 Beschwerden eingereicht.

3b. 2253 Personen sind selbstständig ausgereist.

3c. 362 Personen sind zwangsweise zurückgeführt worden, wovon 318 ins Heimatland und 44 in einen Drittstaat.

4. 8927 erstinstanzliche Nichteintretensentscheide konnten auf Grundlage des Dublin-Abkommens respektive anderer bilateraler Rückübernahmeverfahren erlassen werden.

4a. 1916 dieser 8927 Personen konnten bis Ende 2018 an einen anderen Dublin-Staat überstellt werden, der für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist.

4b. Für weitere 6394 Personen wurde von der Schweiz ein Dublin-Übernahmegesuch gestellt, das von den angefragten Staaten jedoch abgelehnt wurde. Für diese Personen musste die Schweiz deshalb das Asylverfahren durchführen. 5358 dieser Personen befanden sich am Stichdatum noch in der Schweiz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich vorwiegend um Personen aus Staaten mit hoher Schutzquote handelt.

Bei weiteren 838 Personen musste ein nationales Verfahren durchgeführt werden, weil die Überstellung an den zustimmenden Dublin-Staat nicht fristgerecht erfolgte und somit die Zuständigkeit auf die Schweiz überging. Davon befanden sich Ende 2018 noch 716 Personen in der Schweiz. Zudem kam es in 63 Fällen zu einem nationalen Verfahren nach einem Dublin-Nichteintretensentscheid, weil eine Beschwerde gegen diesen Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen wurde. 62 dieser Personen befanden sich am Stichdatum ebenfalls noch in der Schweiz.

5. 4374 Personen sind unkontrolliert abgereist.

6. Bei Asylsuchenden, die im Jahr 2015 ein Gesuch eingereicht haben, kam es bis zum Stichdatum zu 1550 Familiennachzügen gemäss Artikel 51 AsylG (Familienasyl).

7. Bis Ende 2018 wurden 2235 Geburten registriert.

8. Am 31. Dezember 2018 waren 27 712 Personen statistisch erfasst, deren Anwesenheitsrecht in der Schweiz sich auf die Gruppe der 39 523 Asylgesuche des Jahres 2015 zurückführen lässt. Diese Zahl umfasst einerseits die noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren, die Personen mit Flüchtlingsstatus oder einer vorläufigen Aufnahme und andererseits die bisher daraus entstandenen Familienzusammenführungen und Geburten.

Antwort des Bundesrates.