19.3295 · Interpellation · 2019-03-21
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Wirkstoff Thiacloprid wurde 2018 und 2019 vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mittels Notfallzulassung nach Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zur Behandlung der Kirschessigfliege zugelassen. In der entsprechenden Allgemeinverfügung ist zu lesen, dass die Pflanzenschutzmittel, in denen der Wirkstoff enthalten ist, nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet worden sind und die Wirksamkeit nicht garantiert werden kann.
Im Jahr 2018 publizierte Agroscope mehrmals Resultate von Untersuchungen, die belegen, dass Ohrwürmer, Spinnen, Raubwanzen und einige Kurzflügler die Kirschessigfliege fressen. Agroscope empfahl, diese Insekten besser zu schützen und gezielt zu fördern, um die Kirschessigfliege zu bekämpfen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Anwendung der bewilligten Pflanzenschutzmittel mit dem problematischen Wirkstoff Thiacloprid nebst den Kirschessigfliegen auch andere Insekten geschädigt oder getötet werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist zu erklären, dass die Schweizer Zulassungsbehörde einen problematischen Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel zulässt, der zuvor nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet worden ist und dessen Wirksamkeit sie nicht garantieren kann?
2. Warum lässt das BLW als Massnahme gegen die Kirschessigfliege ein Pflanzenschutzmittel zu, das die natürlichen Fressfeinde dieser Fliege schädigen und töten könnte?
3. Entspricht diese Massnahme den Erwartungen, die das Schweizervolk mit dem neuen Verfassungsartikel 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft verbindet?
4. Angesichts der enormen Schäden, die der Schweiz durch das Verschwinden der Insekten drohen: Ist der Bundesrat bereit, mit der AP 22 plus ambitionierte, messbare und terminierte Ziele und Massnahmen zu definieren - im Sinne einer nachhaltigen, standortangepassten Landwirtschaft und eines ineinandergreifenden Gesamtkonzepts statt von einander zuwiderlaufenden Einzelmassnahmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kirschessigfliege wurde von Japan nach Nordamerika eingeschleppt und in Europa im Jahr 2008 erstmals in Spanien festgestellt. In der Schweiz ist der Schädling zum ersten Mal im Jahr 2011 im Tessin festgestellt worden. Die Kirschessigfliege befällt gesunde, noch nicht geerntete, fast reife Früchte im Feld. Die anfälligsten Kulturen sind Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere und Brombeere und andere weiche Beeren. Steinobst wie Kirsche, Aprikose und Pflaume wird auch befallen. Auch Trauben können befallen werden. Der Schädling richtet im ganzen Land erhebliche Schäden in diesen Kulturen an.
1. Die Zulassungsstelle kann Pflanzenschutzmittel für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme angesichts einer nicht anders abzuwehrenden Gefahr für die Pflanzengesundheit als notwendig erweist. Die ersten Notfallzulassungen für die Bekämpfung der Kirschessigfliege wurden 2012 auf Antrag der Branche, der kantonalen Pflanzenschutzdienste und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Experten von Agroscope erlassen. Bei dieser Art von Zulassung werden die Produkte basierend auf den allgemeinen Kenntnissen zu deren Wirksamkeit zur Bekämpfung von vergleichbaren Schadorganismen ausgewählt. In Notfallsituationen ist es nicht möglich, zu warten, bis die Wirksamkeit geprüft wurde, um eine Entscheidung zu treffen. Die Anwenderinnen und Anwender werden dementsprechend informiert. Die Risiken für die Gesundheit und für die Umwelt werden basierend auf Informationen evaluiert, die für vergleichbare und in der Schweiz bereits zugelassene Anwendungen vorhanden sind. Es werden ausschliesslich Produkte zugelassen, bei denen ein solches Evaluationsverfahren möglich ist. Thiacloprid gehört zu den Wirkstoffen, die ab 2012 zugelassen wurden.
2. Um effizient gegen die Kirschessigfliege vorgehen zu können, hat Agroscope eine Strategie entwickelt, die verschiedene Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen beinhaltet. Massnahmen wie Feldhygiene, Verkürzung der Ernteintervalle, Mikroklima-Management (z. B. regelmässiges Mähen) sind für die Eindämmung der Kirschessigfliege unabdingbar. Gegenspieler wie z. B. Ohrwürmer, Spinnen, Raubwanzen und einige Kurzflügler verhalten sich räuberisch gegenüber der Kirschessigfliege. Einnetzung kann ebenfalls eine wirksame Schutzmassnahme darstellen. In bestimmten Fällen ist es jedoch notwendig, Insektizide einzusetzen, um die Kulturen effizient zu schützen. Um Nebenwirkungen auf Nutzorganismen zu vermeiden, wird ihr Einsatz in der Strategie als allerletzte mögliche Massnahme aufgeführt.
3. Die Schädlingsbekämpfungsstrategie bezieht alle Massnahmen mit ein, die zur Bekämpfung dieses neuen Schadorganismus zur Verfügung stehen. Sie sieht den Einsatz von Insektiziden nur als letzte Möglichkeit vor, wenn alle anderen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen nicht mehr genügen, um den Produzentinnen und Produzenten wesentliche Verluste zu ersparen. Diese Bekämpfungsstrategie gemäss den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes entspricht dem Verfassungsartikel 104a über eine standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft.
4. Die Strategie des Bundesrates im Bereich Pflanzenschutzmittel ist klar vorgegeben: deren Einsatz reduzieren und gleichzeitig deren Auswirkungen eindämmen, falls ein Einsatz unumgänglich ist. Diese Strategie kann nur durch ein Bündel an Massnahmen erreicht werden. Der Aktionsplan für Pflanzenschutzmittel legt messbare und ehrgeizige Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung fest. Das zusätzliche Massnahmenpaket, das der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vorschlägt, ergänzt diesen Plan mit verbindlichen Massnahmen im Bereich der Direktzahlungen und mit Anreizen für alternative Bekämpfungsmassnahmen. Der Rückgang der Insektenpopulation ist unbestreitbar auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, und es sind zusätzliche Massnahmen notwendig, insbesondere im Bereich Biodiversität.
Antwort des Bundesrates.