Lexipedia

19.3307 · Motion · 2019-03-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen oder wenn nötig neue gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, damit die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die Leistungen bei Mutterschaft vollständig übernimmt.

Begründung

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) legt fest, dass die Krankenkassen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung erheben dürfen. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hingegen macht bei bestimmten besonderen Leistungen bei Mutterschaft (aufgeführt in Art. 13-16 KLV) eine Unterscheidung, je nachdem ob die 13. Schwangerschaftswoche erreicht ist oder nicht.

Wenn also eine Mutter ihr Kind vor der 13. Schwangerschaftswoche verliert, muss sie die gesamten Kosten für die Curettage übernehmen.

Der Verlust eines Kindes im Mutterleib ist für die Eltern mit unermesslichem Leid verbunden, unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach der 13. Schwangerschaftswoche stirbt. Wenn die Eltern dann auch noch die Curettage-Kosten bezahlen müssen, sind sie doppelt bestraft.

Die aus unerfindlichen Gründen im Gesetz bei der 13. Schwangerschaftswoche festgelegte Grenze für bestimmte medizinische Leistungen ist ethisch unhaltbar und wissenschaftlich nicht begründet.

Die Eltern - auch sie Versicherte - müssen von der Bezahlung jeglicher Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft befreit werden.

Letztlich stellt sich die Frage, ob wir in unserem Land die Paare ermutigen oder vielmehr entmutigen wollen, Kinder zu bekommen. Der Fortbestand unseres Landes und damit unserer Zivilisation steht auf dem Spiel.

Rechtfertigt dies nicht eine Gesetzesänderung, die sicherstellt, dass die entsprechenden Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.