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19.3308 · Postulat · 2019-03-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, wirksamere Massnahmen als die bisher getroffenen oder beschlossenen vorzuschlagen, um die Zahl der Schweizer Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen.

Begründung

Die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte wird mit einer Reihe von Massnahmen begrenzt, was viele begabte Leute davon abhält, diesen Beruf zu wählen. Gleichzeitig explodiert die Zahl der Medizinabschlüsse im Ausland (zum Teil auch von Schweizer Staatsangehörigen, die sich zum Auswandern gezwungen sehen ...). Im Jahr 2017 hatten mehr als 34 Prozent der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte eine ausländische Staatsangehörigkeit - es sei denn, es handelt sich um Schweizerinnen und Schweizer, die im Schweizer System durchgefallen sind und nach der Ausbildung im Ausland, insbesondere in Osteuropa, in ihre Heimat zurückkehren.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Frage 19.5046 die Problemlage anerkannt. Die in der Antwort aufgeführten Elemente sind aber ungeeignet, um dieses Problem, das drängend wird, zu lösen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Addor 19.5046, "Tendenz zu immer mehr ausländischen Ärztinnen und Ärzten umkehren", ausgeführt hat, ist er sich bewusst, dass der Anteil der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Diplom in der Schweiz sehr hoch ist. Die wirksamste Massnahme zur Erhöhung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit Schweizer Diplom führt über die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in der Schweiz. Diesen Weg haben der Bundesrat, die Kantone und die Universitäten gemeinsam mit bereits nachweislichem Erfolg beschritten.

Um die Anzahl der Master-Diplome in Humanmedizin zu erhöhen, haben Bundesrat und Parlament 2016 das Sonderprogramm "Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" lanciert. Die Projekte des Sonderprogramms wurden von der Schweizerischen Hochschulkonferenz koordiniert und genehmigt und werden über einen Zusatzkredit von 100 Millionen Franken über projektgebundene Beiträge nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) finanziert. Die Universitäten haben ihre Ausbildungskapazitäten bereits vor der Lancierung dieses Sonderprogramms wesentlich erhöht. Ein Teil des Sonderprogramms dient dazu, diese von den kantonalen Universitäten bereits eingeleiteten Erhöhungen abzugelten, die sich zwischen 2017 und 2020 in den Abschlusszahlen niederschlagen werden. Mit dem anderen Teil des Sonderprogramms wird die Schaffung zusätzlicher Studienplatzkapazitäten unterstützt. Diese zusätzliche Erhöhung erfolgt durch einen Ausbau an den bestehenden Standorten sowie durch Kooperationen neugeschaffene Studiengänge zum Beispiel an der ETH Zürich, der Universität Freiburg und an der Università della Svizzera Italiana (USI).

All diese Massnahmen zusammen sollen dazu führen, dass sich die Anzahl der jährlichen Master-Diplome in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 bis 2025 auf mindestens 1300 erhöht. Diese Erhöhung wird sowohl den Zugang zum Medizinstudium in der Schweiz erleichtern als auch die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom verringern.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin alleine nicht ausreicht, um die Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten gänzlich zu beseitigen. Wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in ihrem gemeinsamen Bericht "Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung" im Jahr 2016 festgehalten haben, bedarf es dazu weiterer Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Zu nennen sind beispielsweise ein möglichst bedarfsgerechter Fachkräftemix, die Erhöhung der Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten, die Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der Grundversorgung oder die weitere Stärkung der Interprofessionalität.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.