19.3372 · Motion · 2019-03-22
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden Bundesgesetze so anzupassen, dass Kinder vor Bundesgericht die gleichen Rechte haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern und unabhängig der unterschiedlichen Organisation der Gerichte und Behörden in den Kantonen.
Begründung
Seit der Inkraftsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts haben Kinder von verheirateten Eltern nicht die gleichen Rechte wie Kinder von unverheirateten Eltern. In Verfahren vor Bundesgericht werden beispielsweise Kinderbelange bei nicht verheirateten Eltern mit freier Kognition beurteilt, bei verheirateten Eltern dagegen nicht. Selbst das Bundesgericht regt in seinem Jahresbericht 2018 an, eine einheitliche Lösung zu prüfen.