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19.3508 · Interpellation · 2019-05-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1944 unterzeichneten 52 Staaten das sogenannte Chicagoer Abkommen, unter anderem um die Luftfahrt zu fördern. Aufgrund dieses Abkommens wird Kerosin im internationalen Flugverkehr immer noch nicht besteuert. Dies ist zu einer Zeit, da aufgrund des Klimawandels Flüge möglichst vermieden werden sollten, nicht mehr zeitgemäss. Es handelt sich um einen ökologischen Fehlanreiz, der neben dem eigentlichen ursprünglichen Ziel der Flugförderung ein umweltschädliches Verhalten begünstigt. Angesichts der weltweiten Sensibilisierung für den Klimawandel scheint eine Änderung dieses Abkommens nicht mehr unmöglich.

Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt er heute die Ansicht, dass diese veraltete Bestimmung aus dem Abkommen gestrichen werden muss?

2. Ist er bereit, sich für eine Änderung des Abkommens einzusetzen, die künftig eine Besteuerung des Kerosins ermöglicht?

3. Sieht der Bundesrat eine andere Möglichkeit, trotz dieses Abkommens eine Besteuerung des Flugtreibstoffes einzuführen?

Begründung

Die Situation im Flugverkehr seit 1944 hat sich geändert, eine Förderung ist nicht mehr notwendig - im Gegenteil. Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2006 im Zusammenhang mit der Ökologisierung des Steuer- und Subventionssystems festgestellt, dass auch im Flugverkehr "ökologisches Optimierungspotenzial" besteht. Er schlug damals den Einbezug der Luftfahrt ins Emissionshandelssystem (ETS) vor. Dies könnte mit der Revision des CO2-Gesetzes geschehen, welche allerdings bisher nicht sehr erfolgreich verlaufen ist. Angesichts der globalen Herausforderung, Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, könnte eine Anpassung des Chicagoer Abkommens in Betracht gezogen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Angesichts der globalen Natur des Luftverkehrs vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass beim Klimaschutz in erster Linie ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft zielführend ist. Das nimmt jedoch die nationale Politik nicht aus der Verantwortung.

1. Über Artikel 24 des Übereinkommens von Chicago hinaus sieht ein vom Icao-Rat beschlossener Grundsatz (ICAO's Policies on Taxation in the Field of International Air Transport, ICAO Doc 8632, Third Edition, 2000) vor, die im internationalen kommerziellen Luftverkehr vertankten Treibstoffe von Steuern und Abgaben zu befreien. Dies dient hauptsächlich dazu, allen Fluggesellschaften weltweit die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu garantieren und sie so vor Diskriminierungen zu schützen. Entsprechend erachtet der Bundesrat die Bestimmungen der Konvention von Chicago und die daraus entwickelte Praxis diesbezüglich nicht als veraltet. Sämtliche der etwa 150 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten enthalten eine Bestimmung zur Steuerbefreiung der Treibstoffe für den Verkehr zwischen den jeweiligen Vertragsstaaten. Eine unilaterale Änderung dieses Prinzips durch die Schweiz würde die Neuverhandlung dieser Abkommen bedingen.

2. Eine Aufhebung der allgemeinen Steuerbefreiung von Flugtreibstoffen und eine damit verbundene Anpassung der Konvention von Chicago steht zurzeit nicht auf der politischen Agenda der Icao und ihrer 193 Mitgliedstaaten. Sollte es international Spielraum bei dieser Frage geben, wird der Bundesrat entsprechende Vorhaben prüfen und sie gegebenenfalls auch unterstützen.

3. Bereits heute sind Flugtreibstoffe für den nationalen Luftverkehr mineralölsteuerpflichtig. Der grösste Teil des Ertrags dieser Besteuerung fliesst aufgrund von Artikel 87b der Bundesverfassung (Spezialfinanzierung Luftverkehr) wieder in die Luftfahrt zurück. Internationale Flüge sind ab 2021 dem Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (Corsia) unterstellt, unter welchem die über dem Niveau von 2020 liegenden Emissionen mit ausländischen Zertifikaten kompensiert werden müssen. Der Bundesrat will im Weiteren innereuropäische Flüge ab 2020 in den Emissionshandel einbeziehen.

Antwort des Bundesrates.