5G. Wenn eine Arbeitsgruppe die Auswirkungen der Strahlung in der Schweiz untersucht, ist die Unabhängigkeit der Gruppenmitglieder mindestens ebenso wichtig wie deren Kompetenzen
19.3534 · Interpellation · 2019-06-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kann der Bundesrat bestätigen, dass er überprüft hat, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die von Bundesrätin Doris Leuthard über ein Mandat des Bundesamtes für Umwelt eingesetzt wurde, gegenüber privaten, geschäftlichen oder industriellen Interessen, aber auch gegenüber vor diesem Mandat abgegebenen Stellungnahmen unabhängig sind?
Begründung
Über die fünfte Mobilfunkgeneration wird zurzeit heftig diskutiert. Ob die Debatte objektiv oder subjektiv ist, sei dahingestellt; Tatsache ist jedoch, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung zunimmt und dass Antworten nicht mehr länger auf sich warten lassen können. Die Argumente sind sehr unterschiedlich, und vor allem die Technologien sorgen für viel Verwirrung, da die von den Akteuren veröffentlichten Zahlen und technischen Referenzen oft nicht miteinander übereinstimmen. Einige sorgen sich um ihre Gesundheit, andere kritisieren die Entwicklung unserer Gesellschaft ... Kurz gesagt: Dieses Thema ist aus verschiedensten Gründen in aller Munde. Es lässt sich auf jeden Fall nicht abstreiten, dass manche Menschen gegenüber nichtionisierender Strahlung intolerant sind - egal ob 4G oder 5G -, und ob die Einführung von 5G etwas an dieser Tatsache, die man nicht mehr länger ignorieren kann, ändern wird, steht offen.
Angesichts dieser Bedingungen werden die Resultate der eingesetzten Arbeitsgruppe, die dem Bund als besonders wichtige Referenz dienen werden, gespannt erwartet. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Bundesrat überprüft, dass die Expertinnen und Experten in dieser Arbeitsgruppe selbstverständlich entsprechend ihren Kompetenzen ausgewählt wurden, aber auch - und vielleicht vor allem - entsprechend ihrer Unabhängigkeit gegenüber den Anbietern, der Telekommunikationsindustrie und auch früheren Stellungnahmen, die eine Expertin oder ein Experte zu diesem Thema kategorisch abgegeben hatte, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Wenn es nämlich ein Gebiet gibt, das sich rapide entwickelt, dann ist es ganz klar dieses.
Ich danke dem Bundesrat, dass er dieser Frage die nötige Bedeutung beimisst.
Stellungnahme des Bundesrates
Die von alt Bundesrätin Doris Leuthard im Herbst 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" hat den Auftrag, die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilfunktechnologien zu evaluieren, insbesondere im Zusammenhang mit 5G, die damit verbundenen Risiken und Bedürfnisse zu analysieren sowie Handlungsoptionen aufzuzeigen. Hingegen ist es nicht Aufgabe der Arbeitsgruppe, eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G zu erstellen, Entscheide zu fällen oder über die Einführung von 5G in der Schweiz zu befinden. Ziel ist vielmehr, die Faktenlage für kommende politische Entscheide zu etablieren.
Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe stand das Fachwissen im Vordergrund. Zur Mitwirkung in der Arbeitsgruppe wurden deshalb in erster Linie die direkt betroffenen Fachkreise eingeladen. Dazu gehören einerseits die Mobilfunkanbieter und die Ärzteschaft. Andererseits sind auf Behördenseite diejenigen Bundesämter beteiligt, die bei allfälligen späteren Entscheiden massgeblich mitwirken werden, sowie die Städte und Kantone. Im Interesse der Diskussion wurden auch Expertinnen und Experten zu technischen und gesundheitlichen Fragen eingeladen.
Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Laufe des Jahres 2019 vorlegen. Basierend auf diesem Bericht wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über das weitere Vorgehen entscheiden.
Antwort des Bundesrates.