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19.3535 · Interpellation · 2019-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) neue Mobilfunkfrequenzen an drei Schweizer Betreiberinnen vergeben. Die Einnahmen aus dieser Auktion belaufen sich auf rund 380 Millionen Franken und fliessen als ausserordentliche Erträge in die Bundeskasse. Da diese Konzessionen 15 Jahre lang gültig sind, wird in den nächsten Jahren mit einer erheblichen Nachfrage nach Baugesuchen für neue Basisstationen gerechnet. Der Mobilfunkanbieter Swisscom zum Beispiel plant, in den kommenden zwei bis drei Jahren rund 20 neue Antennen im Kanton Jura zu installieren. Jede dieser neuen Antennen sowie jegliche Änderungen an bereits bestehenden müssen bewilligt werden. Die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz bedeutet für die Kantone also zwangsläufig einen Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten. Während die Bewilligungen der kantonalen Verwaltung selbstverständlich gebührenpflichtig sind, gibt es andere mit der Bearbeitung dieser Dossiers zusammenhängende Leistungen (namentlich die Verfolgung von Einsprache- und Beschwerdeverfahren), die besonders aufwendig sind und mit denen keine Einnahmen erzielt werden. Auch all die Fragen und Befürchtungen rund um die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz deuten darauf hin, dass die Bearbeitung dieser Dossiers für die kantonale Verwaltung sehr zeit- und energieintensiv wird.

Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat nun folgende Fragen:

1. Wird der Bundesrat angesichts des Mehraufwands und der zusätzlichen Kosten, die für die Kantone aufgrund der Zuteilung von neuen Mobilfunkfrequenzen entstehen, einen Teil der ausserordentlichen Erträge den Kantonen zukommen lassen?

2. Falls ja, welchen Anteil dieser Erträge wird der Bundesrat an die Kantone verteilen und gemäss welchem Verteilschlüssel?

3. Falls der Bundesrat keine Rückerstattung eines Teils der durch die Konzessionen eingebrachten Einnahmen beabsichtigt, sieht er eine andere Art der Kompensation für die Kantone vor? Falls ja, welche?

4. Falls keine Rückerstattung für die Kantone geplant ist, wozu werden die Einnahmen von rund 380 Millionen Franken dann eingesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 17. April 2019 hat der Bundesrat im Rahmen einer Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung die Grundlagen für den Aufbau und den Betrieb eines Monitorings geschaffen, welches Auskunft zur Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in der Umwelt gibt. Die Finanzierung dieses Monitorings erfolgt durch den Bund. Damit sollen die Vollzugsbehörden auf Stufe Kantone und Gemeinden im Bereich der Grundlagen und der Vollzugshilfsmittel beim 5G-Ausbau unterstützt werden.

1./2. Die anhaltende Zunahme des mobilen Datenverkehrs hat zur Folge, dass die Mobilfunknetze insbesondere durch den Bau zusätzlicher Antennenstandorte weiter ausgebaut werden müssen. Die dafür notwendigen Baubewilligungsverfahren liegen im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden. Wie der Interpellant feststellt, erheben die zuständigen Behörden für die Durchführung von Baubewilligungsverfahren Verwaltungsgebühren.

Die eingenommenen Konzessionsgebühren aus der jüngsten Auktion von Mobilfunkfrequenzen fliessen laut Artikel 13 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes als ausserordentliche Einnahmen dem Bund zu. Eine Ausschüttung dieser Konzessionsgebühren an die Kantone ist rechtlich nicht vorgesehen.

3. Eine finanzielle Abgeltung der Kantone bei der Wahrnehmung ihrer bau- und umweltrechtlichen Aufgaben ist nicht vorgesehen.

4. Die ausserordentlichen Erträge im Umfang von rund 380 Millionen Franken werden gemäss der Schuldenbremse zur Tilgung von Schulden des Bundes verwendet.

Antwort des Bundesrates.