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Landwirtschaftliche Produkte, insbesondere sensible Produkte, aus Freihandelsabkommen mit den USA ausschliessen

19.3596 · Motion · 2019-06-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Während die Schweiz und die USA noch über ein Freihandelsabkommen diskutieren, ist die Europäische Union auf Nummer sicher gegangen und hat landwirtschaftliche Produkte aus dem Verhandlungsmandat für ein zukünftiges Freihandelsabkommen ausgeklammert. Stattdessen wird sie sich auf die Senkung der Industriezölle konzentrieren.

Die Schweiz profitiert von einer Landwirtschaft mit vielen regionalen Familienbetrieben, die an ihre Umgebung angepasst, bodenbewirtschaftet und tierfreundlich sind. So werden in allen Kategorien knapp 60 Prozent der Nutztiere in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS) gehalten, und über 97 Prozent der Betriebe erfüllen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Der Einsatz von Hormonen als Wachstumsförderer oder für den Muskelaufbau bei der Viehzucht ist in der Schweiz verboten. Diese zahlreichen Verpflichtungen sorgen für eine höhere Qualität und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und ermöglichen es den Konsumentinnen und Konsumenten, mit gutem Gewissen einzukaufen.

Im internationalen Vergleich hat die Schweiz einen sehr tiefen Selbstversorgungsgrad, nämlich 52 Prozent netto im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Jährlich importiert sie vier Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von 10 Milliarden Franken. Im Jahr 2017 hat die Schweizer Bevölkerung ausserdem mit fast 80 Prozent Jastimmen bestätigt, dass das Konzept der Ernährungssicherheit in die Verfassung aufgenommen werden soll.

Es gibt also keinen Grund, industriell erzeugte Lebensmittel, die überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt unseren Produktionsstandards, Tierhaltungsbestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entsprechen, über Handelsabkommen uneingeschränkt zuzulassen.

Es sei erwähnt, dass die USA die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), von Wachstumshormonen und von antimikrobiellen Wachstumsförderern in grossem Umfang erlauben. Vor diesem Hintergrund scheint es mir undenkbar, mit den USA ein Abkommen abzuschliessen, das unter solchen Bedingungen produzierte landwirtschaftliche Produkte mit einschliesst, während die USA im Gegenzug nicht einmal bereit sind, unsere geschützten geografischen Angaben (AOP und IGP) anzuerkennen.

Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, die landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere die sensiblen Produkte wie Fleisch, Ölpflanzen, Getreide und Zucker, aus den Entwürfen für ein Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die exploratorischen Gespräche mit den USA, mit denen die Positionen und Erwartungen beider Seiten im Hinblick auf ein mögliches bilaterales Freihandelsabkommen ausgelotet werden sollen, sind momentan im Gang. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte im September 2018 die Empfehlung für solche Gespräche verabschiedet.

Die landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den Hauptexportinteressen der USA, die in diesem Bereich schon immer offensive Ziele verfolgten. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA scheint ein Ausschluss der Landwirtschaft deshalb nicht realistisch. Die Situation zwischen den USA und der EU bestätigt dies. Während die EU nicht über den Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte diskutieren möchte und entsprechend kein Verhandlungsmandat für diesen Bereich erteilt hat, haben die USA ein umfassendes Mandat verabschiedet, um ihren landwirtschaftlichen Produkten einen breiten Zugang zum europäischen Markt zu sichern. Aus diesem Grund befinden sich die Diskussionen zwischen der EU und den USA momentan auch in einer Sackgasse.

Im Rahmen der exploratorischen Gespräche der Schweiz mit den USA muss deshalb unbedingt geklärt werden, inwiefern sich die USA flexibel zeigen könnten und ob Lösungen für sensible Produkte denkbar wären, damit der Grad der Liberalisierung für beide Länder akzeptabel wäre, insbesondere mit Blick auf die Schweizer Agrarpolitik. Diesbezüglich muss auch betont werden, dass die Schweizer Landwirtschaft ebenfalls offensive Interessen auf dem US-Markt geltend machen könnte, beispielsweise für Käse und gewisse verarbeitete Produkte.

Im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit ist nicht zu vergessen, dass die in der Schweiz geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften durch ein allfälliges Abkommen mit den USA nicht herabgesetzt würden. Entsprechend hätte ein solches Abkommen keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweizer Anforderungen für das Inverkehrbringen von Importprodukten bleiben anwendbar. Was die Wachstumshormone betrifft, erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz bereits heute den Import von mit hormonellen Leistungsförderern erzeugtem Rindfleisch erlaubt, sofern das Fleisch keine Rückstände dieser Substanzen aufweist und als solches gekennzeichnet ist.

Die interessierten Kreise werden in den exploratorischen Prozess mit den USA auf jeden Fall rechtzeitig einbezogen. Im Falle eines positiven Ausgangs der Gespräche wird der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie die Kantone betreffend ein Verhandlungsmandat konsultieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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