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19.3625 · Interpellation · 2019-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gutscheine für die externe Betreuung von Kindern haben nachweislich positive Effekte: Statt eine begrenzte Anzahl Plätze zu subventionieren, können mit Gutscheinen gezielt alle Eltern erreicht werden, welche Unterstützung bei der Finanzierung der externen Kinderbetreuung benötigen. Betreuungsgutscheine können zudem auch für Tagesmütter oder Nannys eingesetzt werden - je nachdem, welches Modell besser zur Familie passt. Als Folge erhöhen sich die Haushalteinkommen und die Erwerbstätigkeit. Zudem werden die Gemeinden entlastet, da die Steuereinnahmen zunehmen und die finanzielle Unabhängigkeit von einkommensschwachen Haushalten zunimmt. Eltern können zudem ihre Erwerbstätigkeit besser planen, da sie über die Sicherheit der Gutscheine verfügen - statt auf einer Warteliste für einen subventionierten Kitaplatz zu stehen.

Gerne bitte ich den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der Stand der Verbreitung von Betreuungsgutscheinen in der Schweiz? Sind diese nur für Kitaplätze vorgesehen oder auch für andere Formen der externen Familienbetreuung?

2. Setzt der Bund Anreize für die Kantone, um auf das System der Betreuungsgutscheine umzusteigen? Wenn ja, welche?

3. Wie schätzt der Bundesrat die Effekte von Betreuungsgutscheinen ein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auf Bundesebene existiert keine umfassende Übersicht über die Verbreitung von Betreuungsgutscheinen, da in diesem Bereich die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt. Es ist aber bekannt, dass Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung in diversen Gemeinden der Deutschschweiz abgegeben werden. In der Regel entscheiden die Gemeinden selber, ob sie Betreuungsgutscheine anbieten wollen. Der Kanton Bern stellt sein Subventionssystem ab Sommer 2019 auf Betreuungsgutscheine um. Der Kanton wird sich nach einer Übergangsphase nur noch an den Betreuungskosten jener Gemeinden beteiligen, die den Eltern Betreuungsgutscheine abgeben.

Generell sind die Betreuungsgutscheine meistens für Kinder im Vorschulalter reserviert, die in Kindertagesstätten und allenfalls in Tagesfamilien betreut werden. Gutscheine für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern sind selten.

2./3. Auf Basis des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG, SR 861) hat der Bund die Einführung von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter im Rahmen von drei Pilotprojekten begleitet und gefördert. So hat er in den Jahren 2009 bis 2012 die Einführung eines Gutscheinsystems in der Stadt Luzern und den luzernischen Gemeinden Horw und Hochdorf mit insgesamt 3,4 Millionen Franken unterstützt. Die Evaluation der Pilotprojekte hat gezeigt, dass dank der Einführung von Betreuungsgutscheinen der Mangel an Betreuungsplätzen behoben werden konnte. Die Eltern können ihren Betreuungsplatz wählen und auf die Bedürfnisse der Kinder abstimmen. Zwischen den Anbietenden spielt der Wettbewerb, wodurch die Vielfalt und Qualität der Angebote gefördert wird. Die im Rahmen der Pilotprojekte gemachten Erfahrungen wurden der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit ist das Ziel der Innovationsförderung durch den Bund erreicht. Es werden keine weiteren Bundesmittel für die Einführung von Betreuungsgutscheinen eingesetzt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen dieser vom Bund geförderten Pilotprojekte haben etliche andere Gemeinden ebenfalls Betreuungsgutscheine eingeführt. Sie haben die in den luzernischen Gemeinden entwickelten Systeme an ihre jeweiligen Bedürfnisse angepasst.

Der Bundesrat beurteilt die mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen gemachten Erfahrungen positiv. Es liegt jedoch allein in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden, das für sie geeignete Subventionssystem zu wählen. Eine aktive Förderung eines bestimmten Subventionssystems durch den Bund ist daher nicht angezeigt. Aus diesem Grund hat der Bund auch entschieden, im Rahmen der neuen, am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen Finanzhilfen für die Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung keine Vorgaben zur Art des Finanzierungssystems zu machen.

Antwort des Bundesrates.

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