19.3747 · Motion · 2019-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, um auf Bundesebene die reale Progression auszugleichen.
Begründung
Reale Progression bedeutet, dass die Steuerpflichtigen infolge (realen) Wirtschaftswachstums laufend in höhere Progressionsstufen geraten. Dies hat zwei Folgen: Erstens steigt die Steuerbelastung stärker als die realen Einkommen. Zweitens rutschen immer mehr Steuerpflichtige in die oberste Progressionsstufe, was deren Abstufung unterläuft; im Extremfall wären sämtliche Steuerpflichtigen in der höchsten Stufe.
Während die kalte Progression (die auf Inflation beruht) im Bund seit 2011 ausgeglichen wird, ist dies bei der realen Progression noch nicht der Fall. Infolge der realen Progression ist die Steuerbelastung aus der direkten Bundessteuer seit 1996 um weit über 4 Prozent gestiegen, wie der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 14.4136 festhält.
Um der steigenden Fiskalquote Herr zu werden, sollte man nun aber weniger laufend Abzüge einführen, sondern eine steuersystematisch korrekte Lösung zur Beseitigung der realen Progression anstreben. Damit erreicht man bei gleichem Steueraufkommen dank besseren Anreizen volkswirtschaftlich mehr. Auch diesem Ziel dient die vorliegende Motion.
Die Vorlage soll sich auf die direkte Bundessteuer beschränken; die Kantone bleiben frei, ob und wie sie die reale Progression ausgleichen wollen. Die Vorlage muss nicht zwingend retrospektiv die Steuern senken, aber zumindest dafür sorgen, dass diese automatische Steuererhöhung künftig unterbleibt. Der Bundesrat soll dabei frei sein, welchen konkreten Ausgleichsmechanismus er vorschlägt und welche Tarife und Abzüge erfasst sein sollen, wenn auch die Tarife der direkten Bundessteuer und deren automatische Anpassung im Fokus stehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4136 hat der Bundesrat die Anreiz-, Verteilungs- und Konjunkturwirkungen (einer Beseitigung) der realen Progression analysiert. Aus dem Bericht geht hervor, dass es neben den in der Motion genannten Argumenten für eine institutionalisierte Beseitigung der realen Progression auch Gründe gibt, die dagegen sprechen.
So bestehen bereits mit der automatischen Beseitigung der kalten Progression, mit der Schuldenbremse, aber auch mit den in der Bundesverfassung fixierten Höchstsätzen bei der direkten Bundessteuer Instrumente, die einen Beitrag gegen einen Ausbau der Staatstätigkeit leisten.
Ferner würde ein automatischer Ausgleich der realen Progression das bestehende Steuersystem bzw. bestehende Ausgaben konservieren. Ursache hierfür ist, dass bei einem Ausgleich der realen Progression ein geringerer finanzpolitischer Spielraum für Änderungen des Steuersystems beziehungsweise der Aufgaben des Staates besteht. Beispielsweise müsste bei der Umsetzung von Steuerreformen stärker als heute darauf geachtet werden, dass diese aufkommensneutral erfolgen. Dies wiederum vergrössert die Anzahl der Verlierer einer Reform und somit die Wahrscheinlichkeit, dass diese im politischen Prozess scheitert.
Hieraus folgt, dass mit der automatischen Beseitigung der realen Progression der Spielraum eingeschränkt würde, sich an wandelnde gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen.
Derzeit werden im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung Massnahmen diskutiert, die dazu führen könnten, dass zukünftig Gewinnsteuersubstrat entweder stärker zugunsten von Staaten umverteilt wird, in welchen viel konsumiert wird, und/oder mithilfe einer Mindestbesteuerung der Steuerwettbewerb begrenzt wird. Die Schweiz als steuerlich attraktives exportorientiertes Land wäre von diesen Entwicklungen potenziell stark negativ betroffen. Vor diesem Hintergrund erscheinen dem Bundesrat Steuerreformen, die keine relevante standortfördernde Wirkung zeitigen und bei welchen die Einnahmenbasis dauerhaft erodiert, derzeit nicht opportun.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.