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19.3773 · Interpellation · 2019-06-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2001 ist die Population der nistenden Kormorane in der Schweiz stark angestiegen, insbesondere um den Neuenburgersee herum. Rund dreissig Berufsfischerinnen und Berufsfischer kämpfen um ihr wirtschaftliches Überleben angesichts der rund 1200 Paare nistender Kormorane, die zirka 300 Tonnen Fisch pro Jahr verschlingen. Geschützt durch die Verordnung über die Wasser- und Zugvögelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV), sind Kormorane hervorragende Taucher, die in der Lage sind, 30 Meter tief ins Wasser vorzudringen. Nicht nur leeren sie unsere Seen von ihren Fischen und gefährden so die Biodiversität, sie verursachen auch einen beträchtlichen Einnahmenausfall für die Fischerinnen und Fischer (deren Netze sie beschädigen, indem sie dort nach ihrer Beute suchen).

Das Problem hat ein solches Ausmass erreicht, dass das interkantonale Konkordat über die Jagd zwischen Neuenburg, Freiburg und Waadt dahingehend revidiert wird, dass es den Fischerinnen und Fischern erlaubt ist, Kormorane in unmittelbarer Nähe der Netze zu schiessen. Der Abschuss mag durch die Dringlichkeit der Lage notwendig sein, eine Lösung ist er nicht: Um den Kormoran effektiv zu regulieren, muss vor allem auf der Ebene der Eier interveniert werden, so wie es übrigens das Bundesamt für Umwelt (Bafu) vor der Beschwerde der Naturschutzverbände im Jahre 2010 erlaubt hat. Es sind Massnahmen notwendig, um das baldige Verschwinden von Berufsfischerinnen und Berufsfischern in unserem Land zu verhindern. Auf kantonaler Ebene werden Rufe nach einem Eingreifen des Bundes laut, der vorgibt, wie der Vermehrung des Kormorans entgegengewirkt werden kann. Er könnte insbesondere die Schwellenwerte festlegen, aufgrund welcher eine Regulierung erlaubt wäre.

In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat gebeten, auf die folgenden Fragen zu antworten:

- Verfügt der Bund über Zahlen betreffend die Entwicklung der Kormoranpopulation in der Schweiz?

- Anerkennt der Bund das Problem, und ist er bereit, die Vorgehensweise der betroffenen Kantone zu unterstützen, die Regulierungsmassnahmen gegen diese Spezies vorzunehmen wünschen?

- Sind die Regulierungsmassnahmen in Reservaten nach WZFF gemäss Bafu in Betracht zu ziehen? Wäre das Bafu gegebenenfalls bereit, Hilfe bei der Umsetzung zu leisten, falls die Kantone darum ersuchen?

- Ist der Bund bereit, Mittel zur Entschädigung der Berufsfischerinnen und Berufsfischer zur Verfügung zu stellen und so das Verschwinden eines traditionellen Berufs zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweizerische Vogelwarte erhebt jährlich den Überwinterungsbestand und den Brutbestand des Kormorans in der Schweiz. In den Achtzigerjahren ist der Winterbestand stark angestiegen, bis auf rund 10 000 überwinternde Vögel. In den letzten 20 Jahren hat sich dieser bei rund 5000 Kormoranen eingependelt. 2001 installierten sich am Neuenburgersee die ersten Brutpaare. Rasch bildeten sich in den folgenden Jahren auch an anderen Seen neue Brutkolonien. Am Neuenburgersee wurden im letzten Jahr 1244 Brutpaare gezählt.

2. Gemäss dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) gehört der Kormoran zu den jagdbaren Arten. Die Jagdplanung zur Regulation des Kormoranbestands ist Aufgabe der Kantone. Um den Kantonen optimale Voraussetzungen für die Regulation zu schaffen, hat der Bundesrat 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) die Jagdzeit um einen Monat verlängert.

3. Gemäss der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) dienen die Vogelreservate dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel. Gemäss Artikel 9a WZVV erlässt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Ersuchen und unter Mitwirkung der Kantone eine Vollzugshilfe zur Verhütung von Schäden durch Kormorane an den Fanggeräten der Berufsfischer. Eine solche Vollzugshilfe würde auch die Möglichkeiten und Grenzen der Regulation der Kolonien in den Wasser- und Zugvogelreservaten umfassen. Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) hatte zwar 2017 beim Bafu den Antrag zur Erarbeitung einer solchen Vollzugshilfe gestellt, diesen jedoch aufgrund offener Fragen betreffend die vom Bundesverwaltungsgericht verlangten Schadenpräventionsmassnahmen wieder zurückgezogen.

Zur Dokumentation der Schäden durch die Kantone hat die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag des Bafu bereits 2013 eine Methode erarbeitet und publiziert. Bezüglich der eingeforderten Massnahmen zur Schadenverhütung ist insbesondere der Verzicht auf das Ausbringen der Fischabfälle durch die Berufsfischer im Neuenburgersee zu nennen. Auch das Bundesverwaltungsgericht erachtet diese Massnahme als wirksam. Solange die Kantone weder das Ausmass und die Relevanz der vom Kormoran verursachten Schäden an der Berufsfischerei noch die ergriffenen Massnahmen zur Schadenverhütung entsprechend ausweisen, sieht der Bund keinen Bedarf betreffend Erstellung einer Vollzugshilfe.

4. Im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes "Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern" in Erfüllung des Postulates 15.3795 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates wurde in einem partizipativen Prozess die mögliche Unterstützung der Berufsfischerei durch die öffentliche Hand diskutiert. Ein Vorschlag, wonach die Berufsfischer für gemeinwirtschaftliche Leistungen zum Beispiel via ein Direktzahlungssystem analog zur Landwirtschaft entschädigt würden, wurde vom Schweizerischen Berufsfischereiverband selbst abgelehnt.

Antwort des Bundesrates.