19.3774 · Interpellation · 2019-06-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. September 2018 gilt für die Zulassung neuer Personenwagen in ganz Europa ein neuer Messzyklus. Die Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure (WLTP) hat dabei den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) abgelöst. Hierzu bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum werden die per WLTP ermittelten Verbrauchswerte neuer Fahrzeuge vorläufig in einen sogenannten "NEFZ 2.0" zurückgerechnet und nicht eins zu eins ausgewiesen?
2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass selbst die Rückrechnung in den "NEFZ 2.0" bei ein und demselben Modell (gleiche Motorisierung, identisches Gewicht usw.) zu höheren Verbrauchs- und CO2-Werten führen kann als vor der Umstellung des Messzyklus?
3. Sollte dieser Umstand nicht zu einer Anpassung (Erhöhung) der CO2-Zielwerte der Autobranche führen?
4. Wird der Bundesrat respektive das Bundesamt für Energie bei der Veröffentlichung des durchschnittlichen CO2-Ausstosses von Personenwagen für das vergangene und das laufende Jahr auf den Umstand hinweisen, sollten sich höhere Durchschnittswerte als in den Vorjahren ergeben?
5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es Fake News gleichkommen würde, die durch die Einführung des neuen Messzyklus künstlich verursachte Erhöhung des CO2-Ausstosses zwecks Schüren der Klimaängste zu missbrauchen?
Für die Autobranche wird die Erreichung ihrer CO2-Zielwerte durch die WLTP-Umstellung erschwert. Der neue Messzyklus ist deutlich näher an der Realität als der alte NEFZ, was grundsätzlich zu begrüssen ist. Doch selbst nach der noch vorgeschriebenen Rückrechnung der neuen Messwerte in die alten Bedingungen per komplizierter Software resultiert bei vielen Modellen auf dem Papier ein höherer Treibstoffverbrauch und damit CO2-Ausstoss als vor der Umstellung. So wird der durchschnittliche CO2-Ausstoss neuer Personenwagen künstlich erhöht, obwohl sich beim Verbrauch auf der Strasse rein gar nichts ändert. Auf diesen Umstand müssen Kundinnen und Kunden, Autofahrerinnen und -fahrer, auch von offizieller Seite, nämlich dem Bundesamt für Energie, explizit und deutlich hingewiesen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Das neue Messverfahren Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures (WLTP) wurde eingeführt, um realitätsnähere Verbrauchsmessungen sicherzustellen. Zwischen 2001 und 2017 haben die Realverbrauchsabweichungen von etwa 7 auf 39 Prozent zugenommen. Seit Einführung der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 haben die Abweichungen von etwa 27 auf aktuell 39 Prozent zugenommen. Dies hat dazu geführt, dass die Emissionswerte in den letzten fünf Jahren auf dem Papier gesunken sind, obwohl der Verbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen im realen Betrieb kaum mehr abgenommen haben.
1. Die schrittweise Einführung des WLTP-Messverfahrens erfolgte ab September 2017. Die aus der WLTP-Messung zurückgerechneten NEFZ-2.0-Werte werden verwendet, um in Anlehnung an die EU-Regelung den NEFZ-basierten Zielwert von aktuell 130 bzw. ab 2020 95 Gramm CO2 pro Kilometer umzusetzen, ohne dass die Hersteller die CO2-Emissionen bei ihren Fahrzeugen mehrfach messen müssen. Ab 2021 wird der Zielwert auf die WLTP-Messwerte umgerechnet. Diese Umstellung ist Gegenstand der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71).
2. Die zurückgerechneten NEFZ-Werte (sogenannte NEFZ-2.0-Werte) werden unter den realitätsnäheren WLTP-Messbedingungen ermittelt. Das kann teilweise zu einer Erhöhung der auszuweisenden Emissionen führen bzw. die Realverbrauchsabweichung leicht reduzieren.
3. Der Bundesrat erachtet eine Erhöhung des CO2-Zielwerts als nicht gerechtfertigt. Dies aufgrund des seit Inkrafttreten der aktuellen Zielwerte festgestellten Anstiegs der Realverbrauchsabweichung um über 10 Prozent. Auch vor dem Hintergrund der erst vor gut zwei Jahren vom Stimmvolk angenommenen heutigen Regelung wäre eine erneute Änderung nicht angebracht.
4. Die Berichterstattung zur Neuwagenflotte 2018 geht auf alle Faktoren ein, die zu Änderungen der durchschnittlichen CO2-Emissionen führen, darunter die Umstellung des CO2-Messverfahrens nach WLTP.
5. Die in den letzten Jahren angewendeten Messungen führten zu teils massiven Abweichungen zwischen ausgewiesenem und tatsächlichem Verbrauch. Die Rückrechnung auf NEFZ 2.0 ergibt realitätsnähere Angaben und trägt damit zu einer verbesserten Information insbesondere der Konsumentinnen und Konsumenten bei. Damit wird die in den letzten Jahren aufgelaufene Realverbrauchsabweichung zumindest teilweise kompensiert.
Antwort des Bundesrates.