Lexipedia

19.3780 · Interpellation · 2019-06-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit dem von der Schweiz ratifizierten Klimaabkommen von Paris (PA) soll der Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad Celsius begrenzt werden, wobei 1,5 Grad Celsius anzustreben sind. Die Folgen der oberen Grenze, für die 1,7 bis 1,8 Grad Celsius diskutiert werden, wären bezüglich vieler Schlüsselrisiken deutlich gravierender. Insbesondere wird ein globaler Kipppunkt bei einem Anstieg um 2 Grad Celsius erwartet, bei dem sich das Klima durch einen Dominoeffekt bedingt unwiederbringlich in eine für die Menschheitsgeschichte unbekannte Heisszeit bewegt. Schon die Folgen der heutigen Erwärmung von plus 1 Grad Celsius sind gravierend, global, aber auch in der Schweiz. Der 1,5-Grad-Celsius-Sonderbericht des IPCC vom Oktober 2018 (SR15) weist ein globales CO2-Budget von 420 Gigatonnen CO2 aus, bei heutigen Emissionen von 42 Gigatonnen CO2 pro Jahr. CO2 wird durch Verbrennung, Landveränderungsprozesse und Zementproduktion emittiert. Der SR15 schätzt, dass bis 2100 durch auftauenden Permafrost 100 Gigatonnen CO2 frei werden können. Weitere zirka 100 Gigatonnen entstehen bis 2100 im chemischen Prozess der Zementherstellung. Mit entsprechenden Rückstellungen für Permafrost und Zement reicht das Budget damit global noch zirka fünf Jahre. Die Modelle des SR15 fordern netto null Emissionen bis zirka 2050, da sie a) solche Rückstellungen nicht machen, b) von grosstechnisch nicht einsatzbereiten und riskanten Negativemissionen ausgehen (CO2-Einlagerung), c) "overshoot" annehmen, d. h. ein dekadenweises Überschreiten von 1,5 Grad auf bis zu 1,8 Grad Celsius. Die Energiestrategie 2050 geht nicht auf entsprechende Zielsetzungen zur Umsetzung des PA ein und würde sie daher auch weit verfehlen.

1. Welche Verpflichtung leitet der Bundesrat aus dem SR15 für sein Handeln ab?

2. Richtet der Bundesrat sein Handeln an 1,5 Grad Celsius oder an der oberen Grenze des PA aus? Weshalb?

3. Welchen Anteil des globalen Budgets beansprucht der Bundesrat für die Schweiz?

4. Was unternimmt der Bundesrat, um die Erkenntnisse der knappen Budgets in Politik- und Förderprogramme und Rechtsgrundlagen abzubilden?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat will die Klimapolitik der Schweiz an einer globalen Erwärmungsgrenze von 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit ausrichten. Bei Erscheinen des Sonderberichtes des IPCC hat der Bundesrat festgestellt, dass das unter dem Übereinkommen von Paris angekündigte indikative Verminderungsziel für das Jahr 2050 nicht konform ist mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aus diesem Grund hat er nach vorgängiger Analyse am 28. August 2019 beschlossen, bis 2050 ein Netto-null-Ziel anzustreben. Die bis dahin noch verbleibenden, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen sollen durch biologische und technische Senkenleistungen ausgeglichen oder durch Massnahmen im Ausland kompensiert werden.

3./4. Der Bundesrat verwendet keinen Budgetansatz, sondern legt die Verminderungsziele im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Basisjahr 1990 fest. Für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, mit dem sich die Schweiz bis 2030 zu einer Halbierung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 verpflichtet, hat der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik unterbreitet. Das Parlament ist frei, jüngeren Entwicklungen bei der Beratung Rechnung zu tragen und weitere Massnahmen oder ambitioniertere Ziele zu beschliessen.

Antwort des Bundesrates.