19.3782 · Interpellation · 2019-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung wird der grenzüberschreitende Warenverkehr ausgewiesen. Die entsprechenden Export- und Importzahlen werden begrüssenswerterweise aktiv und regelmässig vom Bund kommuniziert und finden medial immer wieder Resonanz in den Medien und in der Öffentlichkeit. Problematisch daran ist jedoch, dass ein verzerrtes Bild über das gesamte Aussenhandelsvolumen gezeichnet wird, da der Dienstleistungssektor nicht mit einbezogen wird. Doch das Volumen des Aussenhandels von Dienstleistungen ist beträchtlich. Gemäss Statistik der SNB hat die Schweiz 2018 Dienstleistungen im Wert von 121,51 Milliarden Schweizerfranken exportiert. Dies entspricht einem Anteil von rund einem Drittel am gesamten Schweizer Export (Waren und Dienstleistungen). Der Dienstleistungsanteil bei den Importen bewegt sich in einem vergleichbaren Rahmen.
Begründung
1. Warum werden die Kennzahlen über den grenzüberschreitenden Handel von Dienstleistungen, die von der SNB erhoben werden, bisher nicht in der Aussenhandelsstatistik zusammen mit den Zahlen der Eidgenössischen Zollverwaltung präsentiert?
2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine konsolidierte Veröffentlichung des Aussenhandelsvolumens (Waren und Dienstleistungen) zweckmässig ist, um die effektive Bedeutung des schweizerischen Aussenhandels aufzuzeigen?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung entsprechend anzupassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Aussenhandelsstatistik (AHST) bildet per Definition und im internationalen Kontext den grenzüberschreitenden Warenverkehr ab. Die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) listet für die AHST den "Import und Export von Warenmengen und -werten" auf und nennt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) als zuständige Erhebungsbehörde. Im Rahmen der Anmeldepflicht der Wirtschaftsbeteiligten für sämtliche Wareneinfuhren und -ausfuhren ist die EZV in der Lage, die gemeldeten Angaben zugleich statistisch aufzubereiten und monatlich zu veröffentlichen. Der transnationale Dienstleistungsverkehr läuft hingegen nicht über die EZV und kann deshalb auch nicht auf dieselbe Art und Weise durch die EZV ausgewertet werden.
Seine statistische Erhebung erfolgt über Umfragen direkt bei Firmen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Die SNB publiziert - im Rahmen ihrer Zahlungsbilanz - quartalsweise diese Gesamtergebnisse zusammen mit jenen zum Warenhandel.
Der Bundesrat versteht das Interesse an einer konsolidierten Veröffentlichung des Aussenhandelsvolumens, welches den Waren- und Dienstleistungsverkehr der Schweiz widerspiegelt. Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), welche vom BFS (Jahresdaten) in Zusammenarbeit mit dem Seco (Quartalsdaten) erstellt wird, werden solche konsolidierten Daten bereits publiziert. Zur Verfügung stehen Daten zum gesamten Aussenhandel der Schweiz sowie getrennt nach Waren und Dienstleistungen. Damit kann die Bedeutung des gesamten Aussenhandels für die Gesamtwirtschaft beurteilt werden. Eine konjunkturelle Beurteilung der Entwicklung dieser Aggregate wird zudem in der vierteljährlichen Publikation des Seco "Konjunkturtendenzen" (https://www.seco.admin.ch/konjunkturtendenzen) gegeben. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine entsprechende Ergänzung des Auftrags der EZV für nicht nötig.
Antwort des Bundesrates.