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19.3786 · Interpellation · 2019-06-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete die Ruag 56 Prozent des Nettoumsatzes auf zivilen Märkten und 44 Prozent auf militärischen, davon 30 Prozent VBS und 14 Prozent Ausland. Ab 2020 soll die Ruag in eine neue Beteiligungsgesellschaft mit zwei Subholdings (MRO Schweiz und Ruag International) aufgespalten werden.

a. Wird die Ruag International noch auf militärischen Märkten aktiv bleiben?

b. Wird die MRO Schweiz noch auf militärischen Märkten im Ausland aktiv bleiben?

c. Was beinhalten die 14 Prozent Umsatzanteil, welche die Ruag bisher auf militärischen Märkten im Ausland erwirtschaftet hat?

d. Worin besteht deren Zukunftsperspektive nach der Aufspaltung?

e. Bisher generierte die Ruag bedeutende Synergien zwischen dem zivilen und dem militärischen Drittgeschäft mit dem schweizerischen Militärgeschäft. Ist eine robuste, transparente und kostenoptimierte Leistungserbringung für die Armee ohne Zivilgeschäft und ohne militärisches Auslandgeschäft möglich?

2. Wird die Ruag im Geschäftsjahr 2019 eine transparente Rechnungslegung nach Kundengruppen vorlegen und die Gewinnmargen entsprechend getrennt ausweisen?

3. Ammotec produziert Munition. Wie viel geht davon ans VBS? Wie viel an zivile Märkte? Und wie viel an ausländische militärische Märkte? Wie abhängig ist Ammotec von Importen von Vorprodukten?

4. Ausländische Tochtergesellschaften der Ruag wie die Munitionsfabrik in Ungarn waren bisher an die restriktiven Inlandvorgaben gemäss Kriegsmaterialgesetz gebunden. Wie setzt der Bundesrat diese Vorgabe in Zukunft durch?

5. Die Ruag hat bisher in Malaysia Unterhaltsarbeiten für FA-18 und in Australien für F-35 ausgeführt. Wer übernimmt diese Aktivitäten?

6. Gestützt auf Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat die Ruag ihre Trade Compliance gestärkt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass es hier nach der Aufspaltung keine Rückschritte geben wird?

7. Wie stellt er sicher, dass es keine Abstriche bei den Arbeitsplätzen, Löhnen und Arbeitsbedingungen sowie im Lehrlingswesen geben wird?

8. Wie bewertet der Bundesrat den Liegenschaftsbesitz der Ruag und den Bestand an unverteilten Gewinnen? An wen gehen diese Werte bei der Aufspaltung? Prüft er, Grundstücke allein im Nutzungsrecht abzutreten?

9. Laut Artikel 4 Absatz 1 BGRB (SR 934.21) vertritt der Bund seine Interessen im Verwaltungsrat der Beteiligungsgesellschaft. Wer vertritt heute den Bund im Ruag-Verwaltungsrat und wer in Zukunft?

Stellungnahme des Bundesrates

1. a. Die Ruag International Holding AG wird sich nach dem Verkauf von Ammotec und der Bildung einer Aerospace Group aus den Geschäftseinheiten Aerostructures und Space auf den zivilen Luftfahrt- und Weltraummarkt konzentrieren. Im Zusammenhang mit Geschäften im Weltraummarkt können militärische Geschäfte tangiert sein.

b. Die Ruag MRO Holding AG, zu der unter anderem die MRO Schweiz AG gehören wird, wird im Drittgeschäft auch in militärischen Märkten im Ausland aktiv bleiben. Für das Drittgeschäft bestehen aber Auflagen. Beim Umsatz aus dem Drittgeschäft (ohne Immobilien) soll der Richtwert von 20 Prozent am Gesamtumsatz nicht überschritten werden.

c. Gemäss Auskunft von Ruag setzen sich diese 14 Prozent Umsatzanteil (fakturierter Umsatz auf militärischen Märkten im Ausland 267 Millionen Franken) wie folgt zusammen: Ruag Aviation: 37 Prozent; Ruag Defence: 34 Prozent; Ruag Ammotec: 20 Prozent; Ruag Aerostructures: 6 Prozent; Ruag Space: 3 Prozent.

d./e. Die Ruag International Holding AG soll sich zu einem Aerospace-Technologiekonzern weiterentwickeln und mittelfristig vollständig privatisiert werden. Die MRO Schweiz AG wird alle sicherheitsrelevanten Leistungen für das VBS erbringen, die bisher Ruag erbracht hat, namentlich die Wartung, Reparatur und Überholung sowie die Instandhaltung einsatzrelevanter Systeme. Die MRO Schweiz AG soll grundsätzlich die Rolle des Materialkompetenzzentrums für die Schweizer Armee wahrnehmen. Der Entscheid des Bundesrates schliesst Kooperationen zwischen der Ruag International Holding AG und der MRO Schweiz AG aus; es entstehen zwei komplett unabhängige Firmen. Im Rahmen des auf 20 Prozent des Umsatzes beschränkten Drittgeschäfts besteht für die MRO Schweiz AG jedoch ein gewisses Synergiepotenzial.

2. Im Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates 2020-2023 für Ruag ist festgehalten, dass die Einhaltung der Grundsätze der Kostenrechnung jährlich durch eine externe Revisionsstelle geprüft und der Bundesrat darüber informiert wird. Mit der Entflechtung von Ruag in die Ruag MRO Holding AG und die Ruag International Holding AG und den Auflagen für das Drittgeschäft der Ruag MRO Holding AG ist eine transparente, getrennte Rechnungslegung ab 2020 sichergestellt.

3. Gemäss Ruag teilt sich die Munitionsproduktion von Ammotec wie folgt auf (2018): Umsatz VBS: 85 Millionen Franken; Umsatz zivile Märkte: 142 Millionen Franken; Umsatz von Ammotec Thun ausländische militärische Märkte: 18 Millionen Franken; Umsatz von Ammotec (exkl. Thun) ausländische militärische Märkte: 52 Millionen Franken.

Nach Information von Ruag ist die Abhängigkeit bei Ammotec von Importen von Vorprodukten wie folgt:

- Ammotec Thun: Der Anteil von ausländischen Lieferanten liegt bei Produktionsmaterialien zwischen 75 und 80 Prozent.

- Ammotec (exkl. Thun): Schiesspulver wird zu über 85 Prozent aus dem Ausland beschafft, Metalle zu über 60 Prozent und vorgefertigte Metallkomponenten für einige militärische Munitionsarten zu 100 Prozent.

4. Im Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates 2020-2023 für Ruag ist festgehalten, dass die Ruag MRO Holding AG und die Ruag International Holding AG unabhängig vom Standort im Einklang mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik tätig sind, die schweizerische Exportkontrollgesetzgebung befolgen und die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einhalten. Von der Ruag MRO Holding AG wird gemäss Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates 2020-2023 für Ruag erwartet, dass sie Beteiligungen nur eingeht, soweit sie zur Erbringung von Leistungen zugunsten der Schweizer Armee notwendig sind und aus eigener Kraft (ohne Fremdkapital) finanziert werden können. Beteiligungen an Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten nicht im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen, sind zu unterlassen. Nach dem Verkauf einer Geschäftseinheit kann der Bund keine solchen Vorschriften mehr machen, wobei für Geschäftseinheiten mit Standort in der Schweiz selbstverständlich die Schweizer Rechtsordnung gilt.

5. Für alle Einheiten innerhalb der Division Ruag MRO International - zu der auch die Standorte in Australien und Malaysia gehören - werden Käufer gesucht.

6. Trade Compliance ist gemäss Ruag nach Divisionen organisiert, mit einer zentralen Koordination auf Konzernebene. Somit ist das Wissen bereits dezentral vorhanden. Nach der Entflechtung wird die Trade Compliance in beiden Unternehmen weitergeführt werden.

7. Im Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates 2020-2023 für Ruag ist vorgesehen, dass in der Schweiz und im Ausland gemäss den nationalen Standards eine fortschrittliche, auf sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen beruhende, transparente und ethischen Grundsätzen verpflichtete Personalpolitik verfolgt wird. Es wird erwartet, dass sich Ruag in der Schweizer Berufsbildung engagiert, entsprechende Ausbildungsstellen anbietet und unter marktwirtschaftlichen Bedingungen möglichst attraktive Arbeitsplätze schafft. Reformen in der Grössenordnung der Entflechtung führen aber zwangsläufig dazu, dass keine vollumfängliche Standort- oder Jobgarantien gegeben werden können.

8. Der gesamte Immobilienbesitz von Ruag, mit Ausnahme des Standorts Seebach sowie der internationalen Standorte, geht an die Ruag Real Estate AG über. Diese wird (wie die MRO Schweiz AG) von der Ruag MRO Holding AG beherrscht und bleibt damit im Bundesbesitz. Der Standort Seebach sowie die internationalen Standorte sind erst nachträglich durch Ruag erworben worden und werden der Ruag International Holding AG übertragen. Somit behält der Bund die Liegenschaften, die er damals in die Ruag eingebracht hat. Mit dem Übergang der Immobilien zu Buchwerten an die künftige Ruag Real Estate AG gehen auch allfällige noch nicht ausgeschüttete Gewinne der heutigen Ruag Real Estate AG mit.

9. Der Bundesrat bestimmt heute die Verwaltungsräte der Ruag Holding AG; formell werden sie von der Generalversammlung dieser AG gewählt. Künftig wird er jene der Beteiligungsgesellschaft (BGRB Holding) direkt bestimmen. Die Verwaltungsräte der beiden Subholdings werden formell durch deren Generalversammlung, d. h. durch den Verwaltungsrat der BGRB Holding AG gewählt, der Bund begleitet jedoch die Auswahl eng. Für alle Verwaltungsräte wurden Profile erstellt.

Antwort des Bundesrates.

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