19.3947 · Motion · 2019-06-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Konferenz zur zunehmenden Jugendgewalt einzuberufen.
Haben die Schülerinnen und Schüler nur Rechte und nicht auch Pflichten?
Wem sollte man das in Erinnerung rufen: Den Eltern? Den Lehrerinnen und Lehrern?
Sind, wenn es um den Respekt vor Autoritäten geht, die Lehrerinnen und Lehrer nicht weniger geschützt als die Schülerinnen und Schüler?
Führt die Jugendgewalt, die schon in ganz jungen Jahren einsetzt, nicht geradewegs in die Belästigungen im öffentlichen Raum?
Die Gewalt an den Schulen bedroht die Autoritäten. Ist das ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem wir einfach leben müssen?
Begründung
Am 2. Juni 2019 berichtete der "Matin Dimanche" über mehrere Fälle von Gewalt gegen Lehrpersonen. In dem Artikel gibt es eine Schätzung, wonach 3 bis 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler schwerwiegende Mängel punkto Disziplin zeigen. Was besonders beunruhigt, ist die Feststellung, dass die Vorfälle schon ab den ersten Schuljahren auftreten.
Die Omnipräsenz von Gewalt in den Medien, am Fernsehen oder in Videospielen führt zu einer Banalisierung der Gewalt, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, denen die Richtschnur fehlt, Normen fehlen, und dies als Folge davon, dass ihre Eltern zu wenig präsent sind oder man ihnen alle Freiheiten lässt und die Grenzen nicht aufzeigt.
Wir beobachten aber auch sehr oft, dass in vielen Alltagssituationen auch Erwachsene die Autoritäten infrage stellen. Das gibt schlechte Vorbilder ab für die jungen Menschen, die dann glauben, alles sei erlaubt und man könne sie für nichts belangen.
Es ist in jüngster Zeit viel die Rede von Belästigungen jeglicher Art. Aber ist diese allgemeine Disziplinlosigkeit nicht die direkte Fortsetzung der Jugendgewalt, die schon in sehr jungen Jahren beginnt?
Wir sollten das nicht einfach hinnehmen, und wir sollten die Forderungen der Lehrerinnen und Lehrer sehr ernst nehmen und die Ausbreitung von Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Autoritäten stoppen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat bedauert die jüngsten Fälle von Gewalt gegen Lehrpersonen. Allerdings teilt er die Ansicht des Motionärs in Bezug auf die Zunahme der Jugendgewalt nicht, da seit 2009 allgemein ein starker Rückgang zu verzeichnen ist. Gemäss polizeilicher Kriminalstatistik ist die Gewalt bei den 10- bis 17-jährigen Jugendlichen zwischen 2009 und 2014 um 44 Prozent zurückgegangen. Seither sind die Werte relativ stabil, trotz einem leichten Anstieg in den vergangenen zwei Jahren. Auch wurden seit 2010 deutlich weniger Minderjährige wegen Gewaltdelikten verurteilt.
Obwohl nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen der in den Medien oder in Videospielen dargestellten Gewalt und der Jugendgewalt bestehen muss, ist der Bundesrat der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche besser vor (insbesondere gewalttätigen) nicht altersgerechten Inhalten geschützt werden müssen. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, der sich bis 24. Juni 2019 in der Vernehmlassung befand, geht das Problem auf reglementarischer Ebene an. Zudem sind die derzeitigen Arbeiten der Plattform "Jugend und Medien" auf pädagogische Ansätze ausgerichtet, insbesondere was die Sensibilisierung der Eltern und Fachpersonen für die Risiken durch die Nutzung digitaler Medien anbelangt.
Respektlosigkeit, Belästigungen und mangelnde Disziplin an Schulen sind wiederkehrende Probleme, die auf zahlreiche unterschiedliche Ursachen zurückgehen. Bezüglich Schutz von Lehrpersonen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf das Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrat 13.4011, "Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt". Im Rahmen des Nationalen Programms Jugend und Gewalt 2011-2015 wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt: Einrichtung eines Beratungsdienstes; Zusammentragen und Transfer von Wissen zur Effizienz von Präventionsmassnahmen in Familie, Schule und Sozialraum; Unterstützung und Evaluation von rund zwanzig Projekten; Organisation von drei nationalen Konferenzen. Ausserdem fanden sieben Treffen eines schweizweiten Netzwerks aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der interessierten Städte und der Gemeinden statt. Nach Abschluss des auf fünf Jahre befristeten Programms hat die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) die Internetseite bis 2018 weitergeführt und die Treffen des Netzwerks bis 2018 weiter organisiert. Die wichtigsten Publikationen des Programms sind auf der Internetseite der SKP (www.skppsc.ch) verfügbar und werden bis Ende 2019 auf der Internetseite des BSV (www.bsv.admin.ch) aufgeschaltet.
Für die Massnahmen der Gewaltprävention, insbesondere an Schulen, sind die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Die im Rahmen des Nationalen Programms Jugend und Gewalt bereitgestellten Unterstützungsmassnahmen wurden als sehr positiv beurteilt und werden bei der Umsetzung von Präventionsstrategien und -aktivitäten breit eingesetzt. Die Kantone legen die Massnahmen zur schulischen Disziplin in ihren Gesetzesgrundlagen fest; die Städte und Gemeinden setzen diese Arbeit fort und entwickeln die Praxis dazu. Kantone, Städte und Gemeinden sind somit auf lokaler Ebene aktiv in die Prävention und Intervention eingebunden. Angesichts der aktuellen Situation hält der Bundesrat es nicht für angezeigt, eine Konferenz zur Jugendgewalt einzuberufen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.