19.3951 · Postulat · 2019-06-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll prüfen und darüber Bericht erstatten, wie nachhaltige Finanzprodukte (beispielsweise Bonds, Equities usw.) sowohl in der Emission wie auch im Handel steuerlich entlastet werden können. Dazu prüft er eine Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltige Produkte. Zudem sorgt er mit der bereits geplanten Reform der Verrechnungssteuer für attraktive Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt.
Begründung
Im aktuellen Steuersystem der Schweiz wirken zwei Bremsen hinderlich auf die Umleitung der Finanzströme hin zu nachhaltigen Produkten. So wirkt die Verrechnungssteuer aktuell als Emissionsbremse auch für Finanzprodukte, die international anerkannte ESG-Kriterien berücksichtigen, wie auch die Stempelabgabe als Handelsbremse wirkt. Nur wenn nachhaltige Finanzprodukte attraktiver werden, wird eine notwendige Neuausrichtung der Investitionen von professionellen, aber auch privaten Anlegern erfolgen. Der Bundesrat hat es in der Hand, die Emissions- und Handelsbremsen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben zu lösen.
Das Postulat greift das Postulat von Nationalrätin Thorens Goumaz 19.3767 auf und ergänzt dieses, indem die Stempelabgabe nicht nur auf Green Bonds, sondern auf allen nachhaltigen Finanzprodukten entfallen soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich am 26. Juni 2019 im Rahmen einer Aussprache zum Vorgehen mit Blick auf einen nachhaltigen Finanzplatz einen Überblick verschafft über die aktuellen Entwicklungen und Initiativen sowie das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene. Grundsätzlich sollen optimale Rahmenbedingungen bereitgestellt werden, die es dem Schweizer Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein. Hierzu können auch steuerliche Rahmenbedingungen gehören. Bis spätestens im Frühling 2020 soll der Bericht einer behördeninternen Arbeitsgruppe vorliegen, die entsprechende Abwägungen und Vorschläge erarbeiten wird (vgl. Medienmitteilung vom 26. Juni 2019, "Bundesrat diskutiert über 'Sustainable Finance' und legt das weitere Vorgehen fest").
Darüber hinaus existieren - neben regulatorischen Massnahmen und Subventionen - bereits zahlreiche Instrumente, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, wie z. B. die eidgenössische Schwerverkehrsabgabe, die VOC-Abgabe oder die CO2-Abgabe. Letztere verteuert den Einsatz fossiler Brennstoffe wie etwa Heizöl oder Erdgas.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis zum Herbst 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zur allgemeinen Reform der Verrechnungssteuer auszuarbeiten, die auch einen Prüfauftrag zur Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen beinhaltet. Eine solche Reform würde auch Schuldverschreibungen zugutekommen, die in Projekte investieren, welche sich positiv auf die Umwelt auswirken (Green Bonds). Dieses Anleihesegment, welches zu den am schnellsten wachsenden gehört, könnte verstärkt aus der Schweiz heraus betrieben werden, wenn die bestehenden steuerlichen Kapitalmarkthindernisse beseitigt würden.
Die eidgenössischen Stempelabgaben sind Rechtsverkehrssteuern, deren Erhebung an Kapitalerhöhungen (Emissionsabgabe), am Kapitalverkehr (Umsatzabgabe) oder an bestimmten Versicherungsdienstleistungen (Versicherungsstempel) anknüpfen. Ein Lenkungsziel mit Blick auf nachhaltige Finanzprodukte besteht bei diesen Abgaben nicht. Ein Umbau der Stempelabgaben zugunsten der Berücksichtigung von beispielsweise Klimazielen bedürfte einer gesetzlichen Grundlage, die definiert, welche Ziele genau mit der Massnahme verbunden sind. So müsste letztlich die Steuerbehörde unterscheiden können zwischen Finanzprodukten, die von den Stempelabgaben auszunehmen sind, und solchen, bei denen diese Abgaben nach wie vor anfallen. Ein diesbezüglicher Umbau der Stempelabgaben wäre technisch sehr aufwendig. Die Definition von klaren Abgrenzungskriterien für die Erhebung der Stempelabgabe in Bezug auf Klimaziele erscheint praktisch nicht realisierbar. Selbst wenn auf dem Gesetzesweg eine Differenzierung und entsprechende steuerliche Entlastung bei den Stempelsteuern erreicht werden könnte, wäre die Marktbewertung letztlich ungewiss und eine Lenkungswirkung sehr fraglich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.