19.3959 · Motion · 2019-08-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen vorzusehen. Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerin bzw. des Besitzers sterilisiert werden dürfen.
Der Bundesrat unterstützt die Tierschutzorganisationen bei Sterilisierungskampagnen für verwilderte Hauskatzen.
Eine Minderheit (Glauser, Gmür-Schönenberger, Gutjahr, Keller Peter, Müri, Pieren, Riklin Kathy, Rösti, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
In der Schweiz gibt es über 100 000 Streunerkatzen. Diese leiden oft an Krankheiten, und nicht selten sterben sie unter grossen Qualen. Es ist offensichtlich, dass das heutige Gesetz lückenhaft ist.
Gleichzeitig können Katzenbesitzerinnen und -besitzer nicht verpflichtet werden, ihre Tiere zu kastrieren. Deshalb soll die elektronische Identifizierung ermöglichen, herumstreunende Katzen (verwilderte Katzen) von Katzen zu unterscheiden, die eine Besitzerin bzw. einen Besitzer haben. Auf diese Weise lassen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen. Die verschiedenen Tierschutzorganisationen sind sehr aktiv in diesem Bereich. Der Staat soll hier ebenfalls seinen Beitrag leisten und zur Umsetzung des eigenen Gesetzes beitragen.
Mit der obligatorischen Kennzeichnung der Katzen können Besitzerinnen und Besitzer - auch zukünftige - besser zur Verantwortung gezogen werden. Die Rückgabe einer entlaufenen Katze an die Besitzerin oder den Besitzer kann schneller und einfacher erfolgen. Ausserdem werden den betroffenen Katzen lange Aufenthalte im Tierheim erspart, und bei Verkehrsunfällen werden sie rasch identifiziert.
Ein Tier zu halten, bringt nicht nur Freude und Zufriedenheit, sondern ist auch mit Pflichten verbunden. Die elektronische Identifizierung von Katzen muss - ebenso wie die prophylaktischen Behandlungen - zur Regel werden. Für Hunde gelten entsprechende Pflichten im Übrigen bereits seit Jahren. Aus all diesen Gründen ist die Kennzeichnungspflicht sinnvoll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss dem geltenden Recht müssen Tierhalterinnen und Tierhalter eine übermässige Vermehrung ihrer Tiere verhindern (Art. 25 Abs. 4 der Tierschutzverordnung, TSchV; SR 455.1). Mit der Sterilisation oder Kastration steht ihnen dafür eine zuverlässige Methode zur Verfügung. Zudem können die Halterinnen und Halter ihren Katzen zur Identifizierung freiwillig einen elektronischen Chip einsetzen und sie in der Datenbank Anis registrieren lassen (Ende September 2019: 576 000 registrierte Katzen).
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sensibilisiert und informiert die Öffentlichkeit über die Registrierung und die Kastration von Katzen (www.blv.admin.ch > Tiere > Heim- und Wildtierhaltung > Katzen > Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips). Zudem hat sich das BLV für die Kampagne "Luna & Filou", die im Oktober 2018 lanciert wurde, mit verschiedenen Organisationen zusammengeschlossen. Diese Kampagne hat zum Ziel, die Katzenhalterinnen und -halter über die Vorteile einer Kastration und einer dauerhaften Kennzeichnung mithilfe eines elektronischen Chips zu informieren (www.blv.admin.ch > Tiere > Heim- und Wildtierhaltung > Katzen > Links > www.lunaundfilou.ch). Die für die Kampagne zuständige Arbeitsgruppe engagiert sich nach wie vor für die Verbreitung dieser Botschaft.
Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung liegt in der Verantwortung der Kantone. In Einzelfällen (z. B. wenn der Tierhalter mit der Situation überfordert ist) haben die kantonalen Vollzugsbehörden die Möglichkeit, die Kastration oder Sterilisation einer Katze anzuordnen. Einige Kantone und Gemeinden führen gezielte Kastrations- und Sterilisationsprogramme für streunende Katzen durch, teilweise in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen. Müsste sich die öffentliche Hand um die Kastration aller streunenden Katzen kümmern, wäre dies für die zuständigen Kantone und auch für die Gemeinden mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Eine Verpflichtung aller Tierhalterinnen und Tierhalter zur Identifizierung und Registrierung ihrer Tiere wäre nicht nur übertrieben, sondern auch nicht wirklich wirksam, da sich damit eine übermässige Vermehrung der Katzen nicht verhindern liesse. Für Hunde wurde die Identifikations- und Registrierungspflicht infolge der Diskussionen über die gefährlichen Hunde eingeführt. Im Fall der Katzen besteht kein vergleichbares öffentliches Interesse an einer solchen Massnahme. Das BLV wird jedoch prüfen, wie die kantonalen Vollzugsbehörden unterstützt werden könnten, damit sie Katzenhalterinnen und -halter, die ihrer Verantwortung zur Verhinderung einer übermässigen Vermehrung ihrer Tiere nicht nachkommen (Art. 25 Abs. 4 TSchV), in die Pflicht nehmen können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.