Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris
19.3966 · Postulat · 2019-08-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll aufzeigen, wie die Schweiz das Ziel des Übereinkommens von Paris, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann; er soll entsprechende Massnahmen vorschlagen. Er soll zudem darlegen, wie die Unternehmen Transparenz über die Klimaauswirkungen und Klimarisiken ihrer Tätigkeit sicherstellen sollen.
Begründung
Die freiwilligen Klimaverträglichkeitstests, die das Bafu und das SIF im Jahre 2017 anboten, ergaben, dass das Investitionsverhalten von Schweizer Pensionskassen und Versicherungen zu einer globalen Erwärmung von 4 bis 6 Grad führt. Die neusten Erkenntnisse der Wissenschaft unterstreichen jedoch die Wichtigkeit, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dem Finanzsektor kommt beim Übergang zu einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu.
Das neue CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020 sieht in diesem Bereich noch keine Massnahmen vor, um das Ziel des Übereinkommens von Paris, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, umzusetzen. Der geforderte Bericht soll dem Parlament aufzeigen, welche Ansätze und Massnahmen bei den Finanzmarktakteuren die richtigen Anreize setzen, sodass die Investitionen in klimafreundliche Anlagen umgelenkt werden. Denkbar sind dabei freiwillige Branchenvereinbarungen, verbindliche Zielvorgaben oder regulatorische Eingriffe in Anlehnung an den EU-Aktionsplan.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst einen Bericht zuhanden des Parlamentes zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse. Dieser soll aufzeigen, wie Fortschritte in Richtung Klimaverträglichkeit der Finanzmittelflüsse und positive Klimawirkungen von Investitions- und Finanzierungsentscheiden erreicht werden können. Darin fliessen auch die Resultate aus dem Bericht der Verwaltung ein, in welchem die Chancen und die Wettbewerbsfähigkeit für den Schweizer Finanzplatz in Bezug auf Umweltaspekte geprüft und Vorschläge gemacht werden. Dieser Bericht liegt spätestens im Frühling 2020 vor. Unter anderem aufgrund der Resultate aus der Standortbestimmung durch den zweiten, freiwilligen Klimaverträglichkeitstest für die Finanzmarktakteure, welche voraussichtlich im Herbst 2020 vorliegen, soll zudem evaluiert werden, inwieweit mit freiwilligen Massnahmen eine Klimawirkung und Fortschritte erzielt werden konnten bzw. welche weiter gehenden Schritte allenfalls angezeigt sind.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.