19.3969 · Motion · 2019-08-27
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, der über das Söldnerwesen hinausgehenden Interpretation des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) durch die Verwaltung umgehend Einhalt zu gebieten, sodass die Erbringung von Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt ist. Dies, bis entweder ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall Pilatus gefällt wurde oder die eidgenössischen Räte über eine Anpassung des BPS beraten haben.
Eine Minderheit (Sommaruga Carlo, Crottaz, Flach, Fridez, Glättli, Mazzone, Seiler Graf) beantragt die Ablehnung der Motion.
Begründung
Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) wurde im September 2013 unter dem Eindruck der damals zugezogenen Söldnerfirmen (wie z. B. Aegis Defence Services, Black Water usw.) von den Räten verabschiedet und trat am 1. September 2015 in Kraft.
Die heutige Interpretation des BPS durch die Verwaltungsstellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) umfasst nun sämtliche Dienstleistungen von Schweizer Firmen im Ausland, die im weitesten Sinne etwas mit Sicherheit zu tun haben. So prüft und bewilligt (oder eben nicht) das EDA heute Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an von Schweizer Firmen ins Ausland verkauften Gütern. Dienstleistungen also, die integrierender Bestandteil eines solchen Produktes sind und dessen Export bereits durch das Seco geprüft und genehmigt wurde.
Der aktuelle Fall des Schweizer Flugzeugherstellers Pilatus macht offensichtlich, wie unterschiedlich die aussenpolitischen Ziele des Bundesrates durch die diversen Departemente interpretiert werden und was die Folgen sein können: Ein Gut darf zwar mit der entsprechenden Bewilligung vom Schweizer Unternehmen exportiert werden, die in der digitalisierten Welt damit verbundenen Dienstleistungen dürfen dann aber nicht vor Ort erbracht werden. Dabei unterscheidet das EDA nicht einmal zwischen Exportgütern und Bewilligungen nach dem Kriegsmaterialgesetz (KMG) oder dem Güterkontrollgesetz (GKG). Die mögliche zeitliche Abweichung solch verschiedener Entscheide macht diese umso stossender. Pilatus hat nun den Rechtsweg beschritten.
Exportfirmen und ihre Kunden haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Wichtige Stärken der Schweiz (Verlässlichkeit, Rechtssicherheit, Zuverlässigkeit) sind infrage gestellt; Kunden verlieren das Vertrauen in die Schweizer Firmen und unseren Wirtschaftsstandort. So geht nicht nur ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortvorteil verloren - das Abwandern der für das Dienstleistungsgeschäft zuständigen Geschäftseinheiten ins Ausland ist direkt sicherheitsrelevant für unser Land! Es untergräbt die Strategie des Bundesrates zur Sicherheits- und Rüstungspolitik. Es sind insbesondere diese Firmenteile, die mit Fähigkeiten und Wissen in den Bereichen Wartung, Unterhalt, Überholung, Upgrade usw. für eine weitgehend autonome Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unserer Systeme verantwortlich sind. Werden diese durch ein inkohärentes Verhalten der Bundesverwaltung praktisch zum Verlassen des Landes gezwungen, so beeinträchtigt dies auch die Einsatzbereitschaft unserer Armee und damit die Sicherheit unseres Landes.
In dieser Phase müssen wir sicherstellen, dass die Rechtssicherheit so weit wie möglich gewahrt bleibt und weiterer Schaden abgewendet wird. Dies mindestens so lange, bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat oder bis die Räte über eine Anpassung des BPS befunden haben (entsprechende Vorstösse sind angekündigt und teilweise bereits eingereicht).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und beantragt darum das Postulat Schilliger 19.4297 zur Annahme.
Es ist ihm insbesondere bewusst, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gibt. Bereits am 21. Februar 2019 konstituierten deshalb das EDA und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Kultur eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Idag) zu diesem Thema. Der Bundesrat erwartet die Resultate der Idag demnächst und wird gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.