19.3983 · Interpellation · 2019-09-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Politische Direktion des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat Ende Juni 2019 gegenüber der Pilatus Flugzeugwerke AG ein Verbot für Unterstützungsdienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgesprochen. Sie begründet diesen Entscheid damit, dass diese Dienstleistungen gegen Artikel 1 Litera b des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) verstossen, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar seien.
Wartung und Schulung von technologisch und qualitativ hochstehenden Produkten sind mit deren Verkauf eng verbunden und vertraglich vereinbart. Es darf nicht sein, dass der Bund den Export von Gütern bewilligt und gleichzeitig durch eine Sektion des EDA betriebsnotwendige Servicedienstleistungen vor Ort untersagt werden, welche die Folge des legalen Güterexportes darstellen. Auch Exportunternehmen haben Anspruch auf Rechtssicherheit.
Vor allem darf es nicht sein, dass in der Bundesverwaltung in dieser Frage kein kohärentes rechtliches Verständnis besteht und dass die Gerichte nun über die Auslegung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz (Zweckartikel, Art. 1 Lit. b BPS) urteilen müssen.
Dem Bundesrat werden daher die folgenden Fragen unterbreitet:
1. Weshalb wird die Praxis des Bundesrates zu den aussenpolitischen Zielen der Schweiz innerhalb des Bundes nicht einheitlich angewendet?
2. Weshalb werden die aussenpolitischen Ziele der Schweiz betreffend Dienstleistungen unter dem BPS anders bewertet als die aussenpolitischen Ziele, welche beim Export eines Produktes zugrunde gelegt werden?
3. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass seine Vorgaben in den verschiedenen Departementen und Ämtern nicht dermassen ungleich interpretiert werden?
4. Ist der Bundesrat gewillt, die Entscheidungskompetenz so zu ändern, dass Entscheide von solch gesamtwirtschaftlicher Tragweite nur vom Bundesrat und nicht von einer Amtsstelle des EDA gefällt werden können?
5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es angezeigt wäre, ein und dasselbe Geschäft nicht durch unterschiedliche Departemente beurteilen zu lassen?
6. Wie beabsichtigt der Bundesrat für die betroffene Wirtschaft ohne Verzug die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und beantragt darum das Postulat Schilliger 19.4297 zur Annahme.
Es ist ihm insbesondere bewusst, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gibt. Bereits am 21. Februar 2019 konstituierten deshalb das EDA und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Idag) zu diesem Thema. Der Bundesrat erwartet die Resultate der Idag demnächst und wird gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.
Antwort des Bundesrates.