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Wie belastend sind die hohen Zahlen an EU-Zuwanderern, insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Rezession?

19.4006 · Interpellation · 2019-09-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Wie hat sich die Zuwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz seit 2002 im Vergleich zum schweizerischen Wirtschaftswachstum entwickelt?

2. Wie hat sich die Zuwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz seit 2002 im Vergleich zum Wirtschaftswachstum der Herkunftsländer der EU-Einwanderer entwickelt?

3. Wie hat sich das Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum in den Perioden 2007-2011, 2011-2015 und 2015-2018 entwickelt?

4. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) war die Zusammensetzung der Zuwanderung aus der EU im Jahr 2012 (in Prozenten) wie folgt: 22,8 Prozent Familiennachzug, 9,3 Prozent nicht best. Berufe, 7,9 Prozent Baugewerbe, 6,7 Prozent Aus- und Weiterbildung, 5,0 Prozent ohne Erwerbstätigkeit, 5,0 Prozent kaufmännische Angestellte/Büroberufe, 4,1 Prozent Unternehmer, 2,9 Prozent Küchenpersonal, 2,9 Prozent Service-Personal, 1,5 Prozent Hauswarte/Reinigungspersonal, 1,4 Prozent Ärzte, 1,3 Prozent Krankenschwestern. Wie war die Zusammensetzung der Zuwanderung aus der EU im Jahr 2018?

5. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird insbesondere von EU-Bürgern belastet, denn "EU-Bürger verlieren öfter ihren Job als Schweizer", wie vor einigen Tagen eine Schweizer Tageszeitung titelte. So erhalten etwa Spanier etwa doppelt so viel aus der Schweizer ALV ausbezahlt, wie sie einbezahlt haben. Wie viele EU-Bürger erhalten aktuell ALV-Gelder, und wie lange haben diese hier durchschnittlich ALV-Beiträge einbezahlt?

6. Seit Einführung der EU-Personenfreizügigkeit ist die Zahl der Sozialhilfebezüger stark angestiegen. Fast 300 000 Personen beziehen Sozialhilfe in der Schweiz. EU-Bürger ziehen hier mehr Geld aus der Kasse als Schweizerinnen und Schweizer. Im Jahr 2017 betrug die Sozialhilfequote der EU-Bürger 3,0 Prozent, während sie bei Schweizern lediglich bei 2,3 Prozent lag. Wie erklärt der Bundesrat diese massive Einwanderung von EU-Bürgern in unsere Sozialwerke?

7. Wie hoch sind die Verpflichtungen, welche die AHV und EL aktuell gegenüber EU-Bürgern haben? Das heisst, wie hoch ist die Zahl der in der AHV und EL versicherten EU-Bürger? Welche Alters- und Lohnstruktur haben diese Versicherten? Wie hoch sind die zukünftigen Rentenverpflichtungen dieser EU-Bürger?

8. Schon im Jahr 2031 ist der AHV-Ausgleichsfonds leer, die AHV bankrott. Wie hoch sind die kumulierten Renten, welche zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2030 an EU-Ausländer ausbezahlt werden?

9. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die negativen Folgen der Zuwanderung, insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Rezession, zu lindern?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. In den ersten Jahren nach Einführung der Personenfreizügigkeit stieg die Nettozuwanderung stark an und erreichte 2008 einen Höchststand von 73 247 Personen aus dem EU/EFTA-Raum. In derselben Zeitperiode expandierte das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz, angetrieben von der guten Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten, mit durchschnittlich 2,3 Prozent pro Jahr kräftig. Deutschland war in diesen Jahren, vor dem Hintergrund seiner damals hohen Erwerbslosigkeit von stets über 8 Prozent, mit Abstand das wichtigste Herkunftsland. In den darauffolgenden Jahren nahm die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum wieder ab. In dieser Phase fand bei den Herkunftsländern eine Verschiebung statt; die Zuwanderung aus Ländern mit einer rückläufigen BIP-Wachstumsrate wie beispielsweise Italien gewann an Bedeutung. Mit der schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarkts gegenüber Osteuropa war im Laufe der Jahre zudem ein gradueller Anstieg der Zuwanderung aus diesen Ländern zu verzeichnen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Eurokrise wirkten sich in dieser Zeit auch auf das BIP-Wachstum der Schweiz negativ aus. Das durchschnittliche Wachstum betrug noch knapp 1,5 Prozent. In den letzten Jahren ist die Nettozuwanderung rückläufig. 2018 betrug die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum 31 169 Personen und lag somit deutlich unter dem jährlichen Durchschnittswert von etwa 40 800 Personen (Durchschnittswert seit Einführung der Personenfreizügigkeit). In den Kapiteln 2.1 bis 2.3 des 15. Observatoriumsberichtes zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) wird der Zusammenhang zwischen der Zuwanderung und der wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz sowie im Ausland detailliert behandelt.

3. Das durchschnittliche jährliche Wachstum des realen Bruttoinlandprodukts pro Kopf lag 2007 bis 2011 bei 0,0 Prozent, 2011 bis 2015 bei 0,5 Prozent und 2015 bis 2018 bei 1,2 Prozent.

4. Die Statistiken zur beruflichen Aufgliederung der Eingewanderten sind mit Vorsicht zu verwenden: Es gibt Berufsgruppen, in denen die Verbleibdauer in der Schweiz deutlich kürzer ist als im Durchschnitt, typischerweise Saisonbranchen. Dies führt dazu, dass diese Berufsgruppen in der Statistik stark übervertreten sind. Berufsfelder, die eine starke Differenzierung in viele kleine Berufsarten aufweisen - typischerweise bei höher qualifizierten Tätigkeiten -, weisen dagegen wegen dieser Differenzierung tiefere Prozentwerte auf. Zur Zusammensetzung der Einwanderung im Rahmen des FZA für das Jahr 2018: Erwerbstätigkeit 64,7 Prozent (Berufe der Baubranche 7,5 Prozent; Unternehmer, Direktoren, leitende Beamte 6,9 Prozent; kaufmännische und administrative Berufe 4,9 Prozent; Berufe der Humanmedizin und Pharmazie 2,3 Prozent; Berufe der Reinigung und des Unterhalts 1,9 Prozent; Pflegeberufe 1,9 Prozent); Familiennachzug 22,7 Prozent; Aus- oder Weiterbildung 7,2 Prozent; Nichterwerbstätige 4,4 Prozent; Zuwanderung aus Asylprozess sowie übrige Zugänge 1,0 Prozent.

5. Schätzungen zu den Einnahmen und Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung (ALV) - teilweise nach einzelnen Nationalitäten - werden jährlich im Rahmen des Observatoriumsberichtes veröffentlicht. Erklärungsfaktor für die teilweise höheren Quoten einzelner EU-Nationalitäten ist in erster Linie ein hoher Anteil an Saisonarbeitskräften.

6. Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik wurde 2005 eingeführt. Eine Analyse von Sozialhilfebezügen nach Nationalitäten ist erst ab 2009 möglich. Im Jahr 2009 haben gesamthaft 28 700 EU-27/EFTA-Staatsangehörige Sozialhilfe bezogen; ihre Sozialhilfequote betrug 2,8 Prozent. Im Jahr 2017 waren es rund 41 700 EU-28/EFTA-Staatsangehörige, was einer Quote von 3,0 Prozent entspricht. In Bezug auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) lässt sich ein Rückgang der Leistungsbezüger feststellen. Die gleiche Feststellung gilt auch für Schweizerbürger. Die Anzahl EL-Bezüger aus dem EU/EFTA-Raum hat in den letzten Jahren weniger stark zugenommen als die Anzahl Schweizer. Eine massive Einwanderung von EU-Bürgern in die schweizerischen Sozialwerke lässt sich somit nicht feststellen.

7. Die Höhe der zukünftigen Rentenverpflichtungen gegenüber den EU-Staatsangehörigen ist aus den Projektionsmodellen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nicht ersichtlich. Auch ist die Gesamtzahl der versicherten EU-Staatsangehörigen nicht bekannt. Das Versichertenregister weist nicht aus, wie viele rückgewanderte Ausländer im Ausland einen Leistungsanspruch haben beziehungsweise haben können, und es lässt sich auch nicht erkennen, welche Personen gestorben sind.

8. Nach Annahme der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wird der Stand des AHV-Ausgleichsfonds im Jahr 2031 dank der beschlossenen Massnahmen auf 37 Prozent einer Jahresausgabe der AHV geschätzt. Zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen hat der Bundesrat am 28. August 2019 seine Botschaft zur AHV 21 verabschiedet. Die Höhe der kumulierten Renten, welche zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2030 an EU-Ausländer ausbezahlt werden, kann aus den Projektionsmodellen des BSV nicht bestimmt werden.

9. Die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum ist stark arbeitsmarktbezogen. Bei einer Abschwächung der Wirtschaftsentwicklung wäre mit einem Rückgang der Zuwanderung zu rechnen, was die negativen Auswirkungen der Konjunktur für die inländische Bevölkerung tendenziell dämpfen würde. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet 2019 ein BIP-Wachstum von 0,8 Prozent; 2020 sollte das Wirtschaftswachstum anziehen und wieder auf 1,7 Prozent steigen.

Antwort des Bundesrates.