19.4020 · Interpellation · 2019-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Online-Medien nehmen in der Schweizer Medienlandschaft eine immer wichtigere Rolle ein. Während sich die Zahl der Printmedien in den letzten Jahren fast halbierte, hat sich die Zahl der Online-Newsportale vervielfacht. Immer mehr Personen informieren sich ausschlieslich über Online-Medien. Diese leisten mittlerweile einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt und sind zentral für die Meinungsbildung in unserem direkt-demokratischen politischen System. Insbesondere den nichtkostenpflichtigen elektronischen Medien kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Das Massnahmenpaket, das der Bundesrat dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreiten will, muss dieser Entwicklung entsprechend Rechnung tragen und auch nichtkostenpflichtige Angebote fördern. Dies umso mehr, als das Potenzial der zahlenden Abonnenten der meist lokalen oder regionalen digitalen Medien zu klein ist, um kostenpflichtige Angebote wirtschaftlich zu betreiben. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Anerkennt der Bundesrat die zunehmend wichtige Rolle der nichtkostenpflichtigen Online-Medien für die politische Meinungsbildung, insbesondere bei der jungen Generation?
2. Ist er bereit, im Sinne der Gleichbehandlung und im Interesse der Medienvielfalt auch den nichtkostenpflichtigen Online-Medien eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Online-Medien insgesamt für die Information und politische Meinungsbildung wichtig sind. Besonders die jüngeren Generationen machen oft von Online-Medien Gebrauch. Ob dabei vor allem nichtkostenpflichtige Angebote favorisiert werden, kann nicht beantwortet werden. In den Studien zur Mediennutzung wurde bisher kaum zwischen der Nutzung von kostenpflichtigen und kostenlosen Angeboten differenziert.
2. Der Bundesrat hat bereits entschieden, in der geplanten RTVG-Revision Online-Informationsangebote, die gegen Bezahlung angeboten werden, zu unterstützen. Unterstützt werden soll, wer Umsatz mit Online-Angeboten erzielt und verschiedene Kriterien erfüllt (z. B. bestimmter Anteil redaktionelle Inhalte, kontinuierliches Angebot, Anerkennung von journalistischen Standards). Details dazu werden für die Botschaft erarbeitet.
In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien hatte der Bundesrat den Vorschlag gemacht, neben den bereits heute gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen auch Online-Angebote in den Regionen mit Leistungsaufträgen zu fördern. Diese Angebote wären kostenfrei zugänglich gewesen. Die Idee wurde kontrovers diskutiert, aber grossmehrheitlich abgelehnt: Öffentlich finanzierte Online-Angebote ohne Bezahlschranken - wie sie schon die SRG anbietet - würden andere Angebote beim Aufbau von Bezahlschranken behindern und damit die Finanzierung des Online-Journalismus erschweren.
Die vom Bundesrat geplante Förderung soll für Online-Angebote gleich lange Spiesse schaffen wie für Zeitungen und Zeitschriften, die heute über die Zustellermässigung unterstützt werden. Auch bei der indirekten Presseförderung werden keine Gratisangebote unterstützt (Art. 36 Abs. 1 Bst. j der Postverordnung vom 29. August 2012, SR 783.01). Zudem gehen diverse Studien und Einschätzungen davon aus, dass sich Journalismus, der langfristig einen nennenswerten Beitrag zur Meinungsbildung leistet, nicht ausschliesslich über Werbung finanzieren lässt.
Weiter beabsichtigt der Bundesrat, mehr Geld für die indirekte Förderung der Medien zur Verfügung zu stellen. So können IT-Projekte, aber auch Nachrichtenagenturen, Ausbildungsangebote, Nutzungsforschung und Selbstregulierungsinstitutionen unterstützt werden. Davon profitiert die gesamte Branche inklusive der Gratis-Online-Angebote.
Antwort des Bundesrates.