19.4025 · Motion · 2019-09-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit Jahren besteht zwischen der Schweiz und Italien eine absurde Situation, dies neben den schon zahlreichen Punkten, die mit der italienischen Regierung zu verhandeln sind.
2015 ist das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens in Kraft getreten. Trotzdem steht die Schweiz immer noch auf der italienischen schwarzen Liste betreffend die Besteuerung natürlicher Personen.
Diese Liste sieht für Personen, die in Italien wohnen und ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor.
Die Folge davon ist nicht nur, dass der administrative Aufwand für die Direktbetroffenen steigt, sondern es ergibt sich auch ein Wettbewerbsnachteil für die in der Schweiz tätigen Banken und Unternehmen, insbesondere für jene im Tessin.
Und schliesslich trifft das Beweislastrisiko auch all jene Fälle, die im Zusammenhang mit italienischen Rechtshilfeersuchen stehen, also potenziell auch zahlreiche Bankberaterinnen und Bankberater.
Es gibt keinen Grund mehr dafür, dass die Schweiz weiterhin auf der italienischen schwarzen Liste steht. Daher ist es höchst ungerecht, wenn die heutige Situation einfach hingenommen wird. Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit rasch Abhilfe geschaffen wird. Er soll dieses Problem zudem auf die Liste der offenen Fragen setzen, zu denen mit Italien Verhandlungen geführt werden müssen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die schwarze Liste aus dem Jahr 1999 sieht für in Italien ansässige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor. Als wichtigste Folge ergibt sich aus dieser italienischen Massnahme demnach ein administrativer Mehraufwand für in Italien ansässige Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen möchten. Grundsätzlich hat diese schwarze Liste für Schweizer Banken keine direkten Auswirkungen. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Schweiz von dieser letzten schwarzen Liste gestrichen wird.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.