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19.4027 · Postulat · 2019-09-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Biersteuersätze sind so ausgestaltet, dass je nach Produktionsmenge steuerliche Entlastungen zur Anwendung kommen - eine Staffelung, von der Kleinbrauereien und somit die Craft-Bier-Herstellung profitieren. Es gibt hingegen keine Unterstützung für die lokale und ökologische Bierproduktion. Während Unternehmen in den Genuss von Einfuhrerleichterungen für eingeführte Rohstoffe kommen, bekommen die Herstellerinnen und Hersteller, die sämtliche Rohstoffe lokal einkaufen, keine analoge Unterstützung, und dies, obwohl diese Art der Beschaffung wesentlich schwieriger ist. Es gibt zwar einige Landwirtschaftsbetriebe, die einheimischen Hopfen produzieren - insgesamt ist die Hopfenproduktion in der Schweiz kaum vorhanden - doch fehlt es an Anreizen, hundertprozentig lokales Bier zu brauen.

Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, wie Mikrobrauereien, die lokal produzieren, indem sie ausschliesslich lokale Rohstoffe beziehen, oder auf eine besonders umweltschonende Weise produzieren, unterstützt werden können; insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden, die Biersteuer oder den Steuersatz anzupassen.

Der Bundesrat kann auch andere Mittel vorschlagen, um die Entwicklung der Herstellung von Bier aus ausschliesslich Schweizer Rohstoffen zu unterstützen.

Er soll dabei sicherstellen, dass Hersteller, die lokale Rohstoffe verwenden, gegenüber jenen, die importierte Rohstoffe einkaufen, nicht diskriminiert werden.

Begründung

In den letzten zehn Jahren sind sehr viele Mikrobrauereien und andere lokale Craft-Bier-Brauereien entstanden, und es ist eine wachsende Begeisterung für Craft-Bier bei den Konsumentinnen und Konsumenten festzustellen. Während der Brauprozess in der Schweiz stattfindet, wird bei den Rohstoffen noch grösstenteils auf importierte Waren zurückgegriffen, besonders beim Hopfen, der in der Schweiz kaum produziert wird.

Auch wenn einzelne Landwirtschaftsbetriebe mit dem Anbau von Hopfen begonnen haben, bleibt dies ein speziell schwieriges Geschäft. Eine Förderung mittels der Biersteuer oder mit einem anderen Mittel könnte mehr Produzenten dazu bringen, Hopfen anzubauen, und somit das Bedürfnis nach importierter Ware begrenzen. Trotz der Qualität und der Vielfalt der Bierherstellung in der Schweiz hat die Branche Mühe, dass Bier als vollständig einheimisches Produkt anerkannt wird. Die Weiterentwicklung des Know-hows in der Schweiz und andere Formen der Unterstützung könnten die lokale und eine umweltschonendere Bierherstellung stärken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der biologische Anbau von Hopfen und Braugerste wird bereits heute auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft subventioniert. Die Unterstützung für den Anbau von Hopfen beträgt 1600 Franken, jene für den Anbau von Braugerste 1200 Franken je Hektare und Jahr. Zudem wird im Kontext der Sicherstellung der Landesversorgung ein Beitrag von maximal 900 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet. Dazu kommt ein Flächenbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen von 400 Franken je Hektare und Jahr. Durch die Subventionierung gewinnt der Anbau dieser Landwirtschaftsprodukte im Vergleich zur Herstellung tierischer Produkte oder zum Import konkurrierender ausländischer Produkte deutlich an Attraktivität.

Seit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes am 1. Juli 2007 profitieren kleine und mittlere Brauereien mit einer Jahresproduktion von weniger als 55 000 Hektoliter Bier von der Biersteuer-Mengenstaffel. Dabei reduziert sich die Steuerbelastung um bis zu 40 Prozent. Von den rund 1000 Brauereien erhielten im Jahr 2018, bis auf 16 Betriebe, alle die maximal mögliche Ermässigung.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kleinbrauereien mit den existierenden Subventionen und den Steuerermässigungen ausreichend gefördert werden. Zudem gibt er zu bedenken, dass ein steuerlicher Vorteil für ein Produkt unter der Voraussetzung der Verwendung inländischer Rohstoffe grundsätzlich im Widerspruch zu den handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO und der Freihandelsabkommen stehen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.