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19.4048 · Interpellation · 2019-09-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Tessin will, dass man sich im Grenzraum sicherer fühlt, und verlangt die Wiedereinführung der Zollkontrollen an den Grenzübergängen. Entsprechende Forderungen wurden von Gemeinden aus dem Mendrisiotto, wo es Raubüberfälle mit Sprengstoff gab, aus der Region Lugano, insbesondere dem Malcantone, und kürzlich auch von Gemeindepräsidenten italienischer Grenzgemeinden vorgebracht. Da an den Grenzübergängen keine Grenzwächterinnen und Grenzwächter mehr präsent sind, hat der Kriminaltourismus zugenommen. Das Drehbuch ist immer dasselbe: Ein Krimineller kommt ins Tessin, begeht ein Verbrechen (häufig bewaffnet) und entkommt unbehelligt über einen unbewachten Grenzübergang.

Den entsprechenden Negativrekord halten im Tessin San Pietro di Stabio und Ligornetto.

Heute ist es so, dass die Grenzwächterinnen und Grenzwächter Aufgaben wahrnehmen, für welche die kantonalen Polizeibehörden zuständig sein müssten. Eine feste Präsenz an den Grenzübergängen würde eine bessere Kontrolle ermöglichen, und die Polizeikräfte vor Ort könnten besser eingesetzt werden. Mit Blick auf diese Tatsachen frage ich:

1. Ist sich der Bundesrat der unerfreulichen Situation im Tessin bewusst?

2. Was gedenkt er zu unternehmen, um den Forderungen der Tessiner Gemeinden nachzukommen?

3. Ist es denkbar, dass an allen Grenzübergängen zwischen der Schweiz und Italien wieder Grenzwächterinnen und Grenzwächter präsent sind?

4. Falls dies kein gangbarer Weg ist, wie will der Bundesrat die Anliegen der Bevölkerung berücksichtigen, die im Grenzraum lebt - dies- und jenseits der Grenze?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Einbrüche, Überfälle oder Gewalttaten die Bevölkerung im Tessin beunruhigen. Er ist sich ebenfalls bewusst, dass Gemeinden im grenznahen Gebiet und an frequentierten Verkehrsachsen stärker von grenzüberschreitender Kriminalität betroffen sind.

2./4. Der Bundesrat nimmt die geäusserten Bedenken der Tessiner Gemeinden sehr ernst und setzt sich dafür ein, dass die Grenzschutz- und Sicherheitsbehörden die erforderlichen Mittel effizient und zielführend zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität einsetzen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) steht in Kontakt mit den betroffenen Tessiner Gemeinden und hat bereits diverse Massnahmen ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel die enge Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Tessin mit einer gemeinsamen Einsatzzentrale, die seit März dieses Jahres möglichen gemischten Patrouillen mit den italienischen Partnerbehörden und auch die Verwendung verschiedener technischer Hilfsmittel. Die Lage wird laufend analysiert und die Massnahmen werden angepasst. Es gilt zu beachten, dass primär die Kantone für die Sicherheit auf ihrem Territorium zuständig sind und die Ermittlungskompetenzen bei Raubüberfällen oder Einbrüchen denn auch bei den kantonalen Behörden liegen.

3. Eine ständige Präsenz von Angehörigen der EZV an allen Grenzübergängen ist aus personellen Gründen nicht möglich und wird auch nicht als verhältnismässig oder zielführend angesehen. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Antwort zur Interpellation Pantani 19.3656, "Nächtliche Schliessung kleiner Grenzübergänge", vom 19. Juni 2019, in welcher er darauf hinweist, dass zum Beispiel bei den Überfällen im Tessin auf Bancomaten die Täter zu Fuss über die grüne Grenze gelangt sind. Mobile Kontrollen zeigen daher aufgrund ihres Überraschungseffekts bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität mehr Wirkung als statische und entsprechend voraussehbare Massnahmen.

Antwort des Bundesrates.