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Kostenübernahme der Fusspflege von Podologinnen und Podologen durch die Krankenversicherer. Wann gedenkt der Bundesrat, die parlamentarischen Beschlüsse umzusetzen?

19.4058 · Interpellation · 2019-09-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wann gedenkt der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes gemäss Motion 12.3111 umzusetzen?

2. Kann er einen verbindlichen Zeitplan benennen?

3. Wie erklärt er, dass über sechs Jahre nach den Beschlüssen von National- und Ständerat bis heute nichts Relevantes zur Umsetzung vorliegt?

4. Handelt es sich dabei um einen Einzelfall, oder gibt es weitere Fälle, in denen Parlamentsbeschlüsse ähnlich auf die lange Bank geschoben werden?

5. Wie sieht die aktuelle Praxis diesbezüglich bei den Krankenversicherern aus?

6. Was antwortet er den betroffenen Versicherten, deren Kosten bis heute nicht vom Versicherer gedeckt werden?

Begründung

In der Motion Fridez 12.3111 geht es um die Kostenübernahme der von Podologen durchgeführten Fusspflege bei Diabetikerinnen und Diabetikern zulasten der Versicherer.

National- und Ständerat haben die Motion im September 2013 (am 9. September 2013) an den Bundesrat überwiesen.

Dem Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018 vom 9. März 2019 ist im Kapitel II, "Realisierungsstand der Motionen und Postulate, die zwei Jahre nach der Überweisung noch nicht erfüllt sind", folgende Passage zu entnehmen (vgl. S. 33):

Motion 12.3111, "Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen" (Nationalrat 28. September 12, Fridez; Ständerat 9. September 13): Informationen zum Bedarf an Fusspflegeleistungen für Diabetiker und Diabetikerinnen sowie der aktuellen Praxis wurden bei den betroffenen Organisationen erhoben. Offene Fragen bezüglich der Kostenfolgen und weiterer einer Vertiefung bedürfender Aspekte wurden im Rahmen einer externen Studie aufgenommen. Die Ergebnisse liegen seit November 2018 vor; die weiteren Arbeiten werden im Lichte der Ergebnisse geplant.

Auf eine aktuelle Anfrage antwortet das Bundesamt für Gesundheit, man arbeite aktuell daran, einen Verordnungsentwurf und die dazu passenden Erläuterungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, eine Vernehmlassung in den nächsten Monaten zu eröffnen. Der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 18.4267 und die Frage 19.5127 von Nationalrätin Brigitte Crottaz ausgeführt hatte, sind die Arbeiten für einen Vernehmlassungsentwurf zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) im Gange. Die internen Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten, und die Eröffnung einer Vernehmlassung wird wie angekündigt im Laufe der kommenden Monate erfolgen.

3. Gerade im Themenbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist die Verwaltung in den letzten Jahren mit vielen Themen und insbesondere auch parlamentarischen Aufträgen beschäftigt. Angesichts des Anstiegs der Gesundheitskosten, welche eine starke Belastung der Bürger darstellen, wurde ein Schwerpunkt auf die Kostendämpfung gelegt. Eine Priorisierung der Themen war angesichts der beschränkten Personalressourcen unumgänglich. Betreffend Leistungen der Podologinnen und Podologen wurden, wie in den Antworten auf die Interpellation Crottaz 18.4267 und die Frage Crottaz 19.5127 dargelegt, zwischenzeitlich schon sehr umfangreiche Arbeiten durchgeführt.

4. Der Bericht des Bundesrates vom 19. März 2019 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2018 führt zuhanden der zuständigen Kommissionen im Detail aus, welche parlamentarischen Vorstösse aus welchen Gründen noch nicht erledigt sind.

5./6. Bereits heute gehört die Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes zu den Leistungen der Krankenpflege, welche Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zuhause oder Pflegeheime zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen können. Patienten und Patientinnen mit Diabetes haben somit bereits heute die Möglichkeit, Fusspflege zulasten der OKP durchführen zu lassen. Die Zulassung neuer Leistungserbringer zulasten der OKP soll nur dann erfolgen, wenn die Versorgung dadurch auch effektiv verbessert wird. Dabei sind die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen und ist eine Regelung zu finden, welche gewährleistet, dass den zusätzlichen Kosten ein entsprechender Mehrnutzen gegenübersteht und keine ungerechtfertigte Kostenausweitung erfolgt.

Antwort des Bundesrates.

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