19.4080 · Postulat · 2019-09-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, über die in seiner Stellungnahme zum Postulat Fridez 13.3183 angekündigte Umsetzung des 10-Punkte-Massnahmenpakets aus seinem Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" Bericht zu erstatten und darzulegen, wie er konzeptionell, finanziell und personell die Achtung der Menschen- und Grundrechte in der Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungskultur in der Schweizer Armee verstärken und das Diversity-Management auf oberster Armeestufe zur Chefsache erklären will.
Begründung
Seit 1. Januar 2018 ist ein neuer Absatz 3 in Artikel 77, "Grundpflicht", des Dienstreglements in Kraft. Er lautet: "Jeder Angehörige der Armee hat die Pflicht, die Menschenrechte und die Würde der Menschen in ihrer Vielfalt und ohne Diskriminierung zu achten. Niemand darf insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, der Sprache, des Alters, der Religion, der sexuellen Orientierung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der sozialen Herkunft, des Lebensstils oder einer Behinderung nachteilig behandelt werden." Dieser Grundsatz sollte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich jene strategische Bedeutung in der Armeeführung erhalten, welche der Umgang mit Diversität und Gleichstellung erfordert. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, wie das besagte 10-Punkte-Massnahmenpaket bis jetzt umgesetzt wurde und wie der Bundesrat dieses weiterentwickeln und ausbauen will.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das im Postulat erwähnte Massnahmenpaket basiert auf dem am 1. September 2010 veröffentlichten Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" und umfasst 10 mögliche Massnahmen. Diese werden von der Armee konsequent umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.
So beinhalten die Lehrpläne der Armee nun systematisch die Themen Militärethik und Gleichstellung. Die Militärethik ist ebenfalls Teil der sicherheitspolitischen Ausbildung und wird auf allen Stufen der Mannschafts- und Kaderausbildung integriert.
In den gesetzlichen Grundlagen sowie den Reglementen der Schweizer Armee wurden diese Punkte ebenfalls aufgenommen, und sie werden bei Bedarf fortlaufend ergänzt und präzisiert. Die Angehörigen der Armee werden fortlaufend mit den neuesten Reglementen versorgt und daran ausgebildet. Dadurch und durch eine entsprechende Führungskultur wird sichergestellt, dass im militärischen Alltag die Werte und Normen eingehalten werden.
Die Umsetzung von ethischen Prinzipien wird im Rahmen eines Controllings in Form der Erfassung des Disziplinarstrafwesens, von Fragebogen, Interviews und Inspektionen überprüft. Das Controlling im Bereich Ethik, Integration und Diversity wird fortlaufend weiterentwickelt.
Mit der Schaffung der Fachstelle Diversity und der Fachstelle Extremismus wurde die Ausbildung in den Bereichen "Extremismus" und "Diversity-Management" institutionalisiert. Diese Fachstellen haben ihre Zusammenarbeit mit armeeinternen und -externen Institutionen und Fachgremien aufgenommen und vertieft. Bezüglich Ausbildung gibt es bereits seit mehreren Jahren Sensibilisierungs- und Ausbildungssequenzen, welche durch die Fachstelle Extremismus, die Abteilung Rekrutierung Frauen in der Armee, die Armeeseelsorge, den Psychologisch-Pädagogischen Dienst und den Sozialdienst der Armee umgesetzt werden. Durch kontinuierliche Kommunikationsmassnahmen werden die Themen Ethik und Diversity vermittelt und deren Wichtigkeit unterstrichen.
Abschliessend kann somit festgehalten werden, dass die im Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt und Weiterentwicklungen laufend implementiert werden. Ein Bericht, wie ihn die Postulantin fordert, würde keinen Mehrwert generieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.