19.4092 · Postulat · 2019-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Normen des Bundesrechts direkt nach Geschlecht unterscheiden. Dabei soll er auch aufzeigen, inwiefern solche Normen eine Benachteiligung bzw. Besserstellung von Frauen bzw. Männern beinhalten.
Begründung
Die Politik diskutiert in vielfältigem Kontext über reale oder vermeintliche Benachteiligungen des einen oder des anderen Geschlechts. Besonders rechtfertigungswürdig sind direkte rechtliche Ungleichbehandlungen. Entsprechend besteht ein Bedarf nach einer Übersicht dieser Ungleichbehandlungen und ihrer Auswirkungen.
Nicht Gegenstand dieser Fragestellung ist die bedeutend komplexere Frage indirekter bzw. tatsächlicher rechtlicher Ungleichheiten.
Der Bundesrat erklärt sich in seiner Antwort auf die Interpellation 19.3548 bereit, die vorliegende Frage vertieft abzuklären. Mit diesem Postulat soll er dazu eingeladen werden, seine Erkenntnisse dem Parlament zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das vorliegende Postulat folgt der gleichlautenden Interpellation Caroni 19.3548, "Wo behandelt das Bundesrecht Frauen und Männer direkt unterschiedlich?". In seiner Antwort vom 4. September 2019 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Frage des Interpellanten im Rahmen eines Gutachtens vertieft zu prüfen. Dabei soll insbesondere auch analysiert werden, inwiefern solche Normen eine Benachteiligung oder Besserstellung von Frauen bzw. Männern beinhalten. Die Publikation des Gutachtens ist für 2021 vorgesehen. Der Bundesrat wird gleichzeitig mit der Publikation auch das Parlament über die Resultate seiner Abklärungen in Kenntnis setzen.
Das Anliegen des vorliegenden Postulates wird damit bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.