19.4103 · Interpellation · 2019-09-23
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die private Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz bekommt vom Bund beträchtliche Finanzmittel, um die sexuelle Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Auch im Jahr 2018 waren es wieder rund eine Million Franken. In einem Schreiben vom 28. Juni 2019 fordert Sexuelle Gesundheit Schweiz (zusammen mit anderen Organisationen), dass die Landesregierung in ihrer Agenda vermehrt frauenspezifische Anliegen verfolgt und die Gleichstellung von Mann und Frau vorantreibt (https://www.sante-sexuelle.ch/wp-content/uploads/2019/06/Brief_Bundesrat_Juni2019.pdf).
Begründung
1. Weshalb unterstützt der Bundesrat private Organisationen, die links-feministische Ideologien vertreten und jegliche politische Neutralität ausser Acht lassen?
2. Sexuelle Gesundheit Schweiz bekommt beträchtliche Bundesgelder, um die sexuelle Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass durch solche "Brief-Aktionen" Staatsgelder missbraucht werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Frehner 18.3075 ausgeführt hat, leistet der Bund auf der Basis des Epidemiengesetzes (SR 818.101) Finanzhilfe an die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). In der gleichen Antwort hat der Bundesrat erläutert, dass Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention das Vorliegen eines umfassenden Finanzhilfegesuchs ist, das den vorgegebenen Kriterien gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1) zu entsprechen hat. Und er hat auch darüber informiert, dass die Subventionsempfängerin dem Bund jährlich detailliert Bericht erstattet. Damit wird sichergestellt, dass keine Massnahmen ausserhalb der vorgegebenen Kriterien finanziert werden.
2. Der Bund hat die Arbeiten von SGCH im Jahr 2018 mit 956 000 Franken unterstützt. 2019 sind es 732 800 Franken. Der in der Interpellation erwähnte Brief und die damit zusammenhängenden Aktivitäten von SGCH sind nicht Bestandteil der Finanzhilfe durch den Bund.
Antwort des Bundesrates.