19.4127 · Motion · 2019-09-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, "Hate Crimes" gegenüber dem im Titel erwähnten Personenkreis statistisch zu erfassen. In den letzten Monaten wurden mehrere Fälle von schlimmen Angriffen auf LGBTI-Personen publik, jedoch fehlen fundierte Zahlen. Die statistische Erhebung ist notwendig, um das Problem zu belegen und schlussendlich lösen zu können.
Begründung
Das gleiche Anliegen habe ich bereits einmal eingereicht. Leider wurde der Vorstoss nicht behandelt. Die Wichtigkeit hat sich nicht geändert. Zudem haben Nachfragen bei Polizisten ergeben, dass der finanzielle Aufwand nicht so gross sein kann und die Erfassung durch die Polizei kein Problem darstellt. Dies hat vor allem auch damit zu tun, dass unsere Polizistinnen und Polizisten gute Arbeit machen. Doch nun zur Begründung:
In der Schweiz häufen sich die Meldungen von Angriffen auf LGBTI-Personen: So registriert die Meldestelle für homo- und transfeindliche Hassverbrechen der LGBT-Verbände mindestens zwei Fälle pro Woche und seit Mai wurden drei schwere tätliche Angriffe auf schwule Personen und LGBTI-Aktivistinnen und Aktivisten publik. Das liefert aber noch kein umfassendes Bild, da nur einen Bruchteil der Fälle tatsächlich gemeldet werden, noch weniger werden medial publik gemacht.
Offizielle Statistiken dazu fehlen leider: Trotz zahlreicher internationaler, von der Schweiz unterzeichneter Abkommen, erfassen die Polizeibehörden den homo- und transfeindlichen Charakter physischer und verbaler Gewalttaten nicht. Der Europarat riet deshalb in seinem 5. Bericht zur Schweiz 2014 den Behörden, endlich "statistische Daten über rassistische, homophobe oder transphobe Motive von Straftaten" zu erfassen.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung in der Antwort auf die Motion 17.3667 damit, dass erst nach Erweiterung von Artikel 261bis (Pa.Iv. Reynard 13.407) eine obligatorische Erfassung des Tatmotivs von homo- und transfeindlichen Hassverbrechen möglich wäre. Dem ist nicht so: Artikel 261bis stellt nur den Aufruf zu Hass unter Strafe.
Die Hate Crimes gegen LGBTI-Personen sind jedoch heute meist schon strafbar (als Körperverletzung, Beleidigungen, etc.). Es müsste lediglich das spezifische Tatmotiv zusätzlich erfasst werden.
Der Bundesrat wird gebeten, endlich gegen diese schlimmen Hate Crimes vorzugehen. Die statistische Erfassung ist die notwendige Grundlage dafür.