19.414 · Parlamentarische Initiative · 2019-03-21
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Es sind gesetzliche Regelungen auszuarbeiten, wonach Mitglieder der Bundesversammlung keine bezahlten Mandate von Unternehmen oder Organisationen annehmen dürfen, die von rechtlichen Regelungen betroffen sein könnten, für deren Beratung diejenigen Kommissionen zuständig sind, denen das Ratsmitglied angehört.
Stellt das Büro eine Kollision zwischen einem vom Ratsmitglied gemeldeten Mandat und dem Zuständigkeitsbereich einer Kommission fest, in welcher das Ratsmitglied Einsitz hat, dann hat das Ratsmitglied entweder auf das Mandat oder auf den Kommissionssitz zu verzichten.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Mandate, welche das Ratsmitglied im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit ausübt, Mandate, welche das Ratsmitglied bereits ein Jahr vor Einsitznahme in die entsprechende Kommission hatte, und Mandate, welche direkt oder indirekt mit einer Entschädigung von weniger als 5000 Franken pro Jahr abgegolten werden.
Wortlaut
Es sind gesetzliche Regelungen auszuarbeiten, wonach Mitglieder der Bundesversammlung keine bezahlten Mandate von Unternehmen oder Organisationen annehmen dürfen, die von rechtlichen Regelungen betroffen sein könnten, für deren Beratung diejenigen Kommissionen zuständig sind, denen das Ratsmitglied angehört.
Stellt das Büro eine Kollision zwischen einem vom Ratsmitglied gemeldeten Mandat und dem Zuständigkeitsbereich einer Kommission fest, in welcher das Ratsmitglied Einsitz hat, dann hat das Ratsmitglied entweder auf das Mandat oder auf den Kommissionssitz zu verzichten.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Mandate, welche das Ratsmitglied im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit ausübt, Mandate, welche das Ratsmitglied bereits ein Jahr vor Einsitznahme in die entsprechende Kommission hatte, und Mandate, welche direkt oder indirekt mit einer Entschädigung von weniger als 5000 Franken pro Jahr abgegolten werden.
Begründung
Die Übernahme von Mandaten durch eidgenössische Parlamentarier gegen Entgelt kann die Unabhängigkeit des eidgenössischen Parlamentariers beeinträchtigen.
In einem parlamentarischen Milizsystem wie in der Schweiz ist zwar eine gewisse Verbindung zwischen Wirtschaft und Verbänden mit den Ratsmitgliedern unvermeidlich und allenfalls erwünscht. Problematisch und für die Unabhängigkeit des Ratsmitgliedes und damit der Kommissionen abträglich ist aber die Übernahme von Mandaten gegen Entgelt in jenen Sachbereichen, in welchen das Ratsmitglied bereits Mitglied in der Kommission ist, welche über rechtliche Regelungen dieses Sachbereiches entscheidet.
Hier ist ein absolutes Verbot zu statuieren, von welchem einzig jene Mandate auszunehmen sind, welche der Parlamentarier im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit ausübt, über welche der Parlamentarier bereits vor der Wahl in die betroffene Kommission verfügte, und jene, die mit bescheidenen jährlichen Sitzungsgeldern entschädigt werden.
Bei der gesetzlichen Regelung ist darauf zu achten, dass der Milizcharakter des eidgenössischen Parlamentes erhalten bleibt.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.12.2022
Ständerat will keine neuen Regeln für bezahlte Mandate
Mitglieder von Parlamentskommissionen sollen weiterhin bezahlte Mandate aus dem Zuständigkeitsbereich der Kommission annehmen dürfen. Ein Verbot sei verfassungsrechtlich problematisch, findet der Ständerat.
Noch vor zwei Jahren klang es anders: Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte wollten damals jeden Anschein von Käuflichkeit vermeiden und die Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen verbieten.
Der Umsetzungsentwurf zur parlamentarischen Initiative von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) fiel in der Ständeratskommission aber durch. Und auch im Rat fand die Vorlage am Donnerstag keine Mehrheit. Mit 34 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde sie abgeschrieben. Der Nationalrat muss diesen Entscheid noch bestätigen.
Die Mehrheit sei zum Schluss gekommen, dass die entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes "Fragen bezüglich ihrer Verfassungsmässigkeit" aufwerfe, da sie zu einer Ungleichbehandlung der Ratsmitglieder führe, so Kommissionssprecher Thomas Minder (parteilos/SH). Zudem bringe sie zu viele Auslegungs- und Anwendungsprobleme mit sich. Das habe auch ein Gutachten des Bundesamts für Justiz (BJ) bestätigt.
Rieder kämpfte im Rat beherzt für "seine" Vorlage: Das Thema Lobbying sei nach dem Skandal im EU-Parlament aktuell. "Wir müssen die gravierendsten Interessenkonflikte vermeiden." Das Phänomen, dass Unternehmen oder Organisationen Ratsmitglieder rekrutieren, nachdem diese in eine bestimmte Kommission eingetreten sind, sei weit verbreitet.
Die juristischen Vorbehalte gegen die Vorlage relativierte Rieder. Die Räte könnten im Laufe der Beratungen noch "notwendige Retuschen" anbringen. Die Mehrheit sah keine Möglichkeit dafür und schrieb die Vorlage ab.