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19.4182 · Motion · 2019-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 30d des Umweltschutzgesetzes (USG) die sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffe mittels Verordnung so rasch wie möglich zu verbieten.

Begründung

Oxo-abbaubare Kunststoffe enthalten einen Oxidationszusatz (Kobalt- oder Magnesiumsalze), der dazu führt, dass der Kunststoff unter Einfluss von Hitze und UV-Licht abgebaut wird. In einer chemischen Reaktion zerfällt das Plastik in sehr kleine Stücke, die die Gewässer und den Boden belasten und letztlich in die Nahrungskette gelangen. Säcke aus oxo-abbaubarem Kunststoff verhindern das Kunststoffrecycling, und häufig gelangen sie versehentlich in den Kompost. Tatsächlich bezeichnen die Hersteller diese Säcke häufig als oxo-biologisch abbaubar, was bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu Verwirrung führt.

Gemäss Artikel 30d USG kann der Bundesrat "die Verwendung von Materialien und Produkten für bestimmte Zwecke einschränken ...".

Die EU hat beschlossen, bis 2021 jegliche oxo-abbaubaren Kunststoffe zu verbieten. Falls die Schweiz dies nicht ebenfalls tut, kann dies in der Kunststoffrecycling-Kette zu grossen Schwierigkeiten führen, weil es schwierig und kostspielig ist, die oxo-abbaubaren Kunststoffe in der Masse der übrigen Kunststoffe zu erkennen und sie herauszufiltern.

Damit die Kette beim Recycling von Kunststoffen und Kompost nicht durchbrochen wird, ist es vonnöten, dass die Schweiz die von der EU gefällten Entscheide zu oxo-abbaubaren Kunststoffen nachvollzieht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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