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19.419 · Parlamentarische Initiative · 2019-03-22

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesgesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass das Meinungsäusserungsrecht der Kantone anlässlich von Kampagnen zu eidgenössischen Abstimmungen präzisiert wird.

Begründung

In einem kürzlich ergangenen Entscheid hat das Bundesgericht das Meinungsäusserungsrecht der Kantone anlässlich von Kampagnen zu eidgenössischen Abstimmungen eingeschränkt. Diese Änderung der Rechtsprechung wirft die Frage auf nach der Rolle der Kantone bei eidgenössischen Abstimmungen, die die Kantone direkt betreffen.

Damit die Situation geklärt werden kann, drängt sich eine Änderung der Bundesgesetzgebung auf. Mit der Änderung könnte den Kantonen der Platz zugewiesen werden, der ihnen im Institutionengefüge der Schweiz zusteht.