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19.4297 · Postulat · 2019-09-27

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der Zustand bezüglich unterschiedlicher Auslegungen innerhalb der Verwaltung rund um das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) mit Blick auf die Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft korrigiert werden könnte.

Begründung

Der Fall der Pilatus Flugzeugwerke AG hat aufgezeigt, dass die Umsetzung des BPS Fragen aufwirft:

- Die Verwaltung scheint ein anderes Gesetz anzuwenden, als das Parlament abgesegnet hat.

- Das Zusammenspiel mit dem Güterkontrollgesetz (GKG) erweist sich als problematisch: Gemäss GKG bewilligte Exporte sind zum Teil mit Servicedienstleistungen verbunden, welche anhand anderer BPS-Kriterien geprüft werden.

Der Bundesrat soll prüfen und dem Parlament Bericht erstatten, wie diese unhaltbare Situation für die Exportindustrie behoben werden könnte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS; SR 935.41) ist kein Söldnergesetz. Das klassische Söldnerwesen wird in Artikel 8 BPS (unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten) von Gesetzes wegen verboten. Der Begriff der privaten Sicherheitsdienstleistungen ist in Artikel 4 BPS explizit viel weiter gefasst. Das Parlament hiess das Gesetz unter Berücksichtigung der Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft vom 23. Januar 2013 (BBl 2013 1745) in dieser Form gut. Als verantwortliche Behörde ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gehalten, seine Prüfungstätigkeit gestützt auf den Wortlaut und Sinn des Gesetzes auszuüben.

Dem Bundesrat ist jedoch bewusst, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gibt. Am 21. Februar 2019 konstituierten deshalb das EDA und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Idag) zu diesem Thema. Der Bundesrat erwartet, dass diese prüft, ob beim Vollzug des BPS oder beim BPS selbst Anpassungen notwendig sind. Gestützt auf diese Prüfung wird die Idag Anfang 2020 verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten. Der Bundesrat wird im Rahmen dieser Arbeiten dem Parlament Bericht erstatten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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