19.4313 · Motion · 2019-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Investitionen in nachhaltige Anlagen durch eine verbesserte Datengrundlage zu vereinfachen.
Begründung
Die Finanzflüsse spielen bei der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft eine zentrale Rolle. Investitionen sind ein wichtiger Hebel, um den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien zu erreichen. Deshalb werden die Forderungen nach nachhaltigen Finanzflüssen, sowohl von politischer Seite wie auch von den Kundinnen und Kunden selbst, immer stärker. Die Finanzakteure sind bereits sehr aktiv in diesem Gebiet. Der Markt für nachhaltige Anlagen wächst in der Schweiz jedes Jahr schneller an. Das geschätzte Volumen betrug 2018 bereits 716,6 Milliarden Franken. Die Schweiz ist mit einem Anteil von 20 Prozent der Finanzprodukte mit ESG-Ansätzen (Environmental, Social and Governance) über dem internationalen Durchschnitt. Sie ist auf gutem Weg, in diesem zukunftsträchtigen Markt zum führenden Finanzplatz zu werden.
Es ist für Finanzmarktakteure - sowohl Grossinvestoren wie Banken und Pensionskassen wie auch Kleinanleger - jedoch nicht immer einfach zu entscheiden, welche Anlagen nachhaltig sind. Denn die Datengrundlage, um Investitionsentscheide zu treffen, ist nicht ausreichend vorhanden. Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Branchen nach Möglichkeiten zu suchen, um diese Datengrundlage zu verbessern. Ein möglicher Ansatz ist, die Offenlegungspflichten von Schweizer Unternehmen zu verbessern und dem Aspekt der Nachhaltigkeit genügend Rechnung zu tragen. Dies würde es den Anlegern vereinfachen, in nachhaltige Unternehmen zu investieren. Es würde auch Vergleiche vereinfachen und somit mehr Investitionen in nachhaltige Anlagen auslösen. Denn viele Anleger wollen bereits heute nachhaltig investieren, dies sollte ihnen vereinfacht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Arbeitsgruppe, die der Bundesrat am 26. Juni 2019 eingesetzt hat, wird dem Bundesrat bis im Frühling 2020 einen Bericht vorlegen, der Vorschläge für den Finanzmarkt Schweiz im Bereich Nachhaltigkeit enthält. Zur Frage, ob und wie der Finanzmarkt diesbezüglich reguliert werden soll, will der Bundesrat bis Ende Jahr eine Aussprache führen. Aufbauend auf den laufenden und anstehenden Arbeiten ist der Bundesrat bereit, im engen Austausch mit der Branche nach Möglichkeiten für eine verbesserte diesbezügliche Datengrundlage zu suchen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.