19.4315 · Interpellation · 2019-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bund hat verschiedene Möglichkeiten, Biodiversität auf Bundesflächen zu fördern, auf Flachdächern, Terrassen, Arealen zwischen Bundesgebäuden wie auch auf gewissen Flächen des ASTRA und des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welche längerfristig nicht mehr genutzt werden. Der Bund hat einen verfassungsmässigen Auftrag (Art. 2 und 73 BV), eine Vorbildfunktion wahrzunehmen gegenüber Kantonen und Gemeinden. Der Bund kann aktiv die ökologische Infrastruktur weiter ausbauen, indem er die Biodiversität auf seinen eigenen Grundstücken und Arealen fördert und mit gutem Beispiel vorangeht.
Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um die Biodiversität auf Bundesflächen zu fördern, zusätzlich zu dem bereits laufenden Programm der Armee und dem Pilotprojekt des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz? Angesprochen sind zivile Flächen, Gebäude und Anlagen in Verwaltung von Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), ASTRA, usw. oder weiterer Bundesinstitutionen wie ETH/EPFL usw.
2. Werden derzeit die Bundesflächen als wertvoller Teil der ökologischen Infrastruktur anerkannt? Wenn nein, wie können diese aufgewertet werden?
3. Welche Ziele setzt sich der Bundesrat bis Ende 2020, um naturnahe Flächen auf seinen Immobilien bzw. Arealen zu fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die EFD-Weisungen zum nachhaltigen Immobilienmanagement für Mitglieder der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) gelten für die drei Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) BBL, Armasuisse Immobilien, ETH-Rat sowie für das ASTRA, soweit Hochbauten betroffen sind. Durch die Berücksichtigung der entsprechenden Leitsätze und KBOB-Empfehlungen respektive über die Umsetzung der nachhaltigen Gebäudestandards wie Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) stellen die BLO und das ASTRA sicher, dass der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Förderung der Artenvielfalt in der gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsbetrachtung angemessen berücksichtigt wird.
Der grösste Teil der Grundstücke des BBL und des ETH-Bereichs befindet sich im Siedlungsgebiet und ist überbaut. Das BBL setzt seit 2012 bei der Neu- und Umgestaltung von Grünflächen gezielt biodiversitätsfördernde Massnahmen um und lässt deren Wirkung - anhand von fünf exemplarischen Arealen im Zeitraum von 2016 bis 2020 - wissenschaftlich überprüfen.
Der Betrieb und die Bewirtschaftung der ETH-Immobilien ist Sache der einzelnen Institutionen. Die Areale der ETH Zürich Hönggerberg, der EPFL in Ecublens, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Birmensdorf, der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) in Dübendorf, St. Gallen und Kastanienbaum sowie des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) in Villigen werden naturnah gepflegt. An der EPFL beispielsweise wird der 55 Hektar grosse Campus nach den Prinzipien der extensiven Nutzung mit einheimischen Pflanzenarten, begrünten Dächern und durchlässigen Flächen - sogar auf Parkplätzen - bewirtschaftet. Die EPFL, die WSL, das PSI sowie die Empa erhalten für ihre Leistungen in diesem Bereich seit Jahren das Qualitätslabel der Stiftung Natur & Wirtschaft und sind der entsprechenden Pflege verpflichtet.
2. Ja. Flächen im Besitz des Bundes werden derzeit insbesondere bei Überlagerungen mit Biotopen von nationaler Bedeutung als Gebiete der ökologischen Infrastruktur ausgewiesen. Es gibt weitere potenziell wertvolle Flächen, die als Kern- und Vernetzungsgebiete der ökologischen Infrastruktur dienen könnten. Der Bundesrat beabsichtigt gemäss Massnahme 4.3.6 des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (2017), dieses Potenzial zu nutzen und die Flächen im Rahmen von Bundesprogrammen zu sichern sowie mittels geeigneter Instrumente aufzuwerten und zu unterhalten.
3. Die Massnahmen gemäss Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz sowie dem Programm Natur-Landschaft-Armee (NLA) des VBS werden weitergeführt. Die Strategie Biodiversität Schweiz sieht vor, dass der Bund auf seinen Grundstücken sowie in den Bereichen seiner Bauten und Anlagen die Bedürfnisse der Biodiversität berücksichtigt. Bei anderen Flächen, welche zum heutigen Zeitpunkt noch keine grossen Naturwerte beinhalten, ist zu prüfen, ob sie für die Vernetzung oder als Schutzgebiete für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden könnten. Konkrete Umsetzungsmassnahmen, insb. in den Infrastrukturbereichen Strasse und Schiene, sind im Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz festgehalten.
Antwort des Bundesrates.