Lexipedia

19.4320 · Motion · 2019-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bund integriert in seine Zielvereinbarungen mit den kantonalen Stellen der Invalidenversicherung (IV) das Ziel, dass Entscheidungen und Mitteilungen der IV den versicherten Personen so zu kommunizieren sind, dass zumindest die Kernbotschaft des Entscheids von durchschnittlichen versicherten Personen verstanden wird, indem eine Erklärung in leichter Sprache den wesentlichen Inhalt erklärt. Der Zielerreichungsgrad ist regelmässig zu überprüfen.

Begründung

Versicherte Personen sind im Kontakt mit der IV regelmässig mit dem Problem konfrontiert, dass sie Entscheidungen und Mitteilungen der IV nicht verstehen können. Mitunter sind Entscheidungen sogar so verfasst, dass sie Personen mit einem juristischen Abschluss ohne Spezialisierung im Sozialversicherungsrecht nicht verstehen. Solche Kommunikationsprobleme sind unnötig, schaffen Misstrauen zwischen der Versicherung und den Versicherten - und auf allen Seiten grossen Mehraufwand mit Zusatzabklärungen und Zusatzauskünften. Entsprechend wäre es sinnvoll, die Frage der verständlichen Kommunikation in das Zielsystem aufzunehmen, welches das Bundesamt für Sozialversicherungen ohnehin mit den kantonalen IV-Stellen unterhält. Heute ist die Qualität der Kommunikation der einzelnen IV-Stellen äusserst unterschiedlich, die Aufnahme ins Zielerreichungssystem könnte einen Anreiz für die kommunikationsschwächeren IV-Stellen darstellen, sich an den besseren IV-Stellen zu orientieren. Dabei muss man das Rad nicht neu erfinden: Die Bundeskanzlei hat bereits ein Merkblatt Behördenbriefe entwickelt, in dem im Detail erläutert wird, wie man persönlich, sachgerecht und verständlich schreiben kann. Würden sich alle IV-Stellen daran halten, wäre schon sehr viel erreicht. Klar ist, dass gewisse juristische Formulierungen beispielsweise in Vorentscheidungen und Verfügungen gehören. Ziel müsste aber sein, dass auch Menschen mit einer unterdurchschnittlichen Aufnahmefähigkeit in der Lage sind, die Essenz einer Kommunikation zu verstehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.