19.4330 · Motion · 2019-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bewältigung von Krisen, im Katastrophenfall und zur Rettung von Menschen in Not das Low Flight Network (LFN) fertigzustellen, die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und die dafür erforderliche Finanzierung, einschliesslich des Betriebs als Infrastruktur der Eidgenossenschaft, sicherzustellen.
Begründung
Zur Bewältigung von Krisen, im Katastrophenfall und zur Rettung von Menschen in Not werden unter anderem Rettungshelikopter eingesetzt. Um eine wetterunabhängige Verfügbarkeit dieser wichtigen Helikopterflüge für die Schweiz zu ermöglichen, haben Rega und Luftwaffe mit Unterstützung von Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und Skyguide das Low Flight Network (LFN) etabliert.
Ähnlich dem nationalen Autobahnnetz ist das LFN ein nationales Luftstrassennetz für Helikopter, das eine
überregionale Verbindung der Schweiz auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen mittels satellitengestützter Instrumentenflugverfahren ermöglicht. Wichtige militärische und zivile Infrastrukturen wie Spitäler, Waffenplätze, Basen der Luftrettungsorganisationen usw. sind mittels satellitengestützter Instrumentenflugverfahren an das LFN angebunden. Das LFN soll ausschliesslich der Luftwaffe, den Luftrettungsorganisationen und den Polizeien zur Verfügung stehen. Das LFN ermöglicht, zeitkritische Einsätze in Metropolitan- sowie Randregionen durch moderne satellitengestützte Instrumentenflugverfahren auch bei schlechtem Wetter sicher und zuverlässig auszuführen.
Damit ist das LFN eine notwendige Infrastruktur für die Eidgenossenschaft zur Abwendung von Notlagen der Bevölkerung und zur wetterunabhängigen Aufrechterhaltung des Sicherheitsverbundes Schweiz. Wenn der Bund die Verantwortung für die Fertigstellung, die Finanzierung und die Schaffung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen übernimmt, können folgende Ziele erreicht werden:
- Pro Jahr können rund 600 Menschen in Not bei schlechtem Wetter gerettet werden, die heute aufgrund fehlender Instrumentenflugverfahren keine adäquate Hilfe erhalten.
- Im Katastrophenfall oder in anderen besonderen Lagen kann die Luftwaffe auch bei schlechtem Wetter alle notwendigen Punkte in der Schweiz anfliegen, was zurzeit nicht möglich ist.
- Die Zuständigkeiten können geklärt werden, was für eine zügige Implementierung und den Betrieb notwendig ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Low Flight Network (LFN) besteht in seiner Grundstruktur bereits heute - inklusive Instrumentenflugverfahren auf verschiedene militärische und zivile Infrastrukturen. Die Initianten des Projekts, Rega und Luftwaffe, nutzen das LFN seit längerer Zeit und möchten es nun punktuell weiter ausbauen und optimieren.
Zu diesem Zweck startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Mitte 2018 ein entsprechendes Projekt und steuert seither die Arbeiten für die in der Motion verlangte Fertigstellung des LFN. Gemäss aktueller Planung wird das BAZL das Projekt bis Ende 2020 fertigstellen.
Die Fragen zur Finanzierung und Nutzung des LFN sind derzeit Gegenstand von Abklärungen. Ob das System als Infrastruktur des Bundes betrieben werden kann, ist offen. Einerseits muss geklärt werden, ob und inwieweit das geltend gemachte öffentliche Interesse am LFN begründet ist und ob daraus eine finanzielle Unterstützung durch den Bund und/oder die Kantone abgeleitet werden kann. Andererseits muss geprüft werden, welche gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssten. Diese Fragen sind unter Einbezug des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und allenfalls der Kantone, federführend durch den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), zu klären. Das BAZL wird den SVS in der Beantwortung der Fragen fachlich unterstützen.
Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des LFN und befürwortet die dazu laufenden Arbeiten und Abklärungen. Es wäre angesichts der zahlreichen noch offenen Fragen allerdings verfrüht, bereits heute einen Betrieb des LFN als nationale Infrastruktur und dessen Finanzierung durch die öffentliche Hand zu beschliessen.
Sollte das Parlament dennoch die Annahme der Motion beschliessen, wird es aufgrund der noch offenen Fragen, insbesondere hinsichtlich einer allfälligen finanziellen Mitbeteiligung des Bundes, nachfolgende Bedingungen berücksichtigen müssen: Eine Finanzierung aus dem bestehenden Budget des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie eine Finanzierung über die Mittel der Spezialfinanzierung Luftverkehr sind ausgeschlossen. Das VBS, das EDI und das UVEK müssten zusätzliche Mittel im jeweiligen Budget einstellen. Weiter wird eine allfällige Finanzierung des LFN unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Grundsätze des Subventionsrechts eingehalten sind. Aus operationeller Sicht würde sich das LFN auf das Routennetz beschränken, also ohne An- und Abflüge zu Landestellen. Zudem müsste das LFN für Flüge zur Rettung von Menschen in Not, zur Bewältigung von Krisen und im Katastrophenfall für alle Unternehmen offenstehen, sofern diese die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.