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Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung direkt für die Verbilligung der Kita-Tarife erwerbstätiger Eltern verwenden

19.4343 · Postulat · 2019-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat soll prüfen und Lösungen vorschlagen, wie die Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung in Zukunft direkt für die Verbilligung von Kita-Tarifen erwerbstätiger Eltern verwendet werden können, wie das bei den erfolgreichen Gutscheinsystemen in den Städten Bern und Luzern der Fall ist.

Begründung

Der Bund leistet heute über ein Impulsprogramm Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Diese fliessen zu einem massgeblichen Teil direkt an Kindertagesstätten (Objektfinanzierung) oder an Kantone und Gemeinden. Das ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Viele Kantone und Gemeinden verzichten deshalb sogar darauf, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch weil das heutige System des Bundes dem föderalistischen System der Schweiz nicht gerecht wird (vgl. bspw. "Tages-Anzeiger" vom 27. August 2019: "100 Millionen sind für Krippen bereit - und fast niemand holt sie ab").

Dabei liegen effizientere Alternativen auf dem Tisch. Die Städte Luzern und Bern haben bspw. bereits vor Jahren von einer Objekt- zu einer Subjektfinanzierung gewechselt. Das heisst, nicht mehr Kindertagesstätten, sondern die Eltern erhalten direkt Unterstützungsbeiträge. Das ermöglicht eine gezieltere, effizientere und transparentere Unterstützung der Familien. Gleichzeitig schafft es einen fairen Wettbewerb zwischen den Kindertagesstätten, da nicht mehr der Staat, sondern die Eltern als Kundinnen und Kunden entscheiden, welche Kitas unterstützt werden sollen.

Der Erfolg in der Stadt Bern belegt den Erfolg dieses Systems eindrücklich. Schon kurz nach der Einführung des neuen Systems sind mehr Kindertagesstätten entstanden, es wurden mehr Plätze angeboten, und mehr Eltern können von Vergünstigungen profitieren. Die Zeiten der riesigen Wartelisten sind endlich vorbei. Aus diesem Grund wechselt nun der ganze Kanton Bern das System.

Statt in ein bürokratisches System sollte auch der Bund die Gelder für die familienergänzende Kinderbetreuung so effizient wie möglich einsetzen - und diese wenn immer möglich direkt den Eltern zukommen lassen. Selbstverständlich stellen sich dabei Fragen, insbesondere wie man der Kantons- und Gemeindeautonomie dabei Rechnung tragen kann (was beim heutigen System offensichtlich nicht der Fall ist). Genau dies soll der Bundesrat in einem Bericht mit konkreten Lösungsvorschlägen darlegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden, dem Bund kommt lediglich eine subsidiäre Rolle zu. Der Bund betreibt gestützt auf die geltende Kompetenzordnung zwei befristete Programme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die der Bundesrat als prioritäre Aufgabe seiner Familienpolitik erachtet.

Mit dem Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung verfolgt der Bund die Zielsetzung, dass in der Schweiz ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aufgebaut wird. Das Parlament hat 2018 das erfolgreiche Förderprogramm ein drittes Mal um vier Jahre verlängert (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Änderung vom 28. September 2018, AS 2019349). Bis Oktober 2019 konnten mit dem Programm 61 400 Plätze (35 800 in Kindertagesstätten und 25 600 in schulergänzenden Einrichtungen) geschaffen werden. Basierend auf dem Artikel zur Innovationsförderung unterstützte der Bund die Pilotprojekte der Stadt Luzern und der Gemeinden Horw und Hochdorf, mit denen erstmals in der Schweiz Betreuungsgutscheinsysteme eingeführt wurden.

Mit einem neuen Programm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Änderung vom 16. Juni 2017, AS 20182247) verfolgt der Bund die Zielsetzung, dass in der Schweiz Drittbetreuungskosten der Eltern gesenkt und die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern angepasst werden. Das Programm, das seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist und auf fünf Jahre befristet ist, setzt Anreize für Kantone und Gemeinden, ihre Subventionen zur Verbilligung der Elterntarife zu erhöhen, und für innovative Projekte, welche die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausrichten. Das Programm mit einem Verpflichtungskredit von insgesamt 96,8 Millionen Franken ist - entgegen den von der Postulantin genannten Medienberichten - erfolgreich gestartet. So konnten innerhalb eines Jahres Gesuche von drei Kantonen im Umfang von rund 20 Millionen Franken bewilligt werden. Es ist den Kantonen und Gemeinden überlassen, wie sie ihre Subventionen zugunsten der Eltern ausrichten, ob in Form von Gutscheinsystemen oder an die Trägerschaften.

Eine direkte Auszahlung der Bundesgelder an die Eltern in der ganzen Schweiz würde nicht nur dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen, sondern wäre durchführungstechnisch ineffizient und nicht zweckmässig. Demgegenüber erachtet der Bundesrat die laufenden Fördermassnahmen des Bundes als zielführend und angemessen. Er sieht deshalb keinen Anlass für die Erstellung eines Berichtes im Sinne der Postulantin.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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