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19.4362 · Interpellation · 2019-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat, im Zusammenhang mit den jüngsten Beschlüssen des Weltpostvereins folgende Fragen zu beantworten:

1. Erreicht die Post die formulierte Mengenvorgabe von 75 000 Tonnen Briefimporten pro Jahr, um die Preise selber deklarieren oder festlegen zu können?

2. Welche Auswirkungen hat das neue Preismodell konkret für die Schweizer Post für die nächsten Jahre?

3. Wie interpretiert der Bundesrat das Ergebnis des neuen Tarifrahmens?

Begründung

In den Medien war zu vernehmen, dass die UPU an ihrem Kongress vom 24./25. September 2019 in Genf ein neues Preismodell für den internationalen Briefverkehr beschlossen hat. Beim Weltpostverein, der seinen Sitz in Bern hat, herrscht Erleichterung aufgrund der Einigung der Delegierten der 192 Mitgliedstaaten auf einen neuen Tarifrahmen. Doch die getroffene Lösung ist vor allem ein Kniefall vor den USA.

Wer als Land sehr viele Briefe und Pakete unter zwei Kilogramm importiert, der darf in Zukunft die Transportgebühren für ausländische Absender eigenmächtig erhöhen. Wer als Land wenig Pakete kriegt, bei dem bleibt - vermutlich - das meiste beim Alten. Das ist das Fazit des Kompromisses, der in Genf an der Konferenz des Weltpostvereins getroffen wurde. An den Details wird allerdings noch gefeilt. Und vieles wird bilateral entschieden werden.

Steigen in der Schweiz nun die Versandkosten, oder was für Auswirkungen sind zu erwarten? Diese Antworten sind offen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Angabe der Schweizerischen Post erreicht sie die Mengenvorgabe nicht, um bereits ab Juli 2020 die Vergütungen zwischen den Postanbieterinnen für die inländische Zustellung von Kleinwarensendungen selbst festzulegen. Die Post kann jedoch im Rahmen der am ausserordentlichen Kongress des Weltpostvereins (UPU) in Genf vereinbarten Konditionen - wie alle übrigen Länder auch - ab Januar 2021 auch ohne Erreichen der erwähnten Menge die Höhe der Vergütungen selbst bestimmen.

2. Die Neuerungen betreffen die Vergütungen, die jeweils von der Anbieterin des Absenderlandes an die Anbieterin des Empfängerlandes für die Zustellung auf der letzten Meile verrechnet werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Systemwechsel zu selbst deklarierten Kosten für die Anbieterinnen in den industrialisierten Ländern und damit auch für die Post tendenziell zu höheren Vergütungen führt und so die Kostendeckung verbessert wird.

Unklar ist derzeit noch, inwiefern die zwischen vielen Ländern bestehenden bilateralen Tarifvereinbarungen von den Ergebnissen in Genf betroffen sein werden.

3. Der Bundesrat begrüsst das Fortbestehen des multilateralen Vergütungssystems. Er erachtet die bereits anlässlich des UPU-Kongresses in Istanbul 2016 beschlossene schrittweise Erhöhung der Endkostenvergütungen für Kleinwarensendungen als unabdingbar, um das gute Funktionieren des weltweiten Postverkehrs auch in Zukunft sicherzustellen. Mit den neusten Beschlüssen werden die in Istanbul beschlossenen Massnahmen zur schrittweisen Erhöhung der Endkostenvergütungen fortgesetzt und beschleunigt. Die Post wird die Vergütungen in dem vereinbarten Rahmen selbst festlegen und so auf eine bessere Kostendeckung hinwirken können. Wie sich die Neuerungen letztlich auf die inländischen Konsumentenpreise und den grenzüberschreitenden Versandhandel auswirken werden, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Antwort des Bundesrates.