Einführung einer multiinstitutionellen Konferenz zur Risikoeinschätzung und Sicherheitsplanung zur Prävention gegen Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern
19.4370 · Interpellation · 2019-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Um bei Fällen von häuslicher Gewalt wirksam zu handeln, ist die vernetzte und koordinierte Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure wie Polizei, Beratungsstellen, Frauenhäuser, Spitäler u. a. ein zentrales Element. Dies zeigen die Erfahrungen in der Schweiz, aber auch in anderen Ländern. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam vorgehen, können Opfer geschützt und weitere Gewalt verhindert werden.
Dieses koordinierte Vorgehen gehört zu den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Ein gutes Vorbild ist ein Modellprojekt von multiinstitutionellen Fallkonferenzen, genannt Marac, das 2011 in Wien gestartet wurde. Marac steht für Multi-Agency Risk Assessment Conference (Multiinstitutionelle Konferenz zur Risikoeinschätzung und Sicherheitsplanung zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern) und ist eine Methode, die 2003 von der Polizei und der Women's Safety Unit in Cardiff (Wales) in Grossbritannien entwickelt wurde.
Die Methode Marac besteht darin, dass Institutionen, die in einem Fall mit der Prävention von Gewalt in der Familie befasst sind (Polizei, Justizeinrichtungen, Frauenhilfseinrichtungen, Jugend- und Kinderschutzeinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheitsbereich, in der Suchthilfe, Bewährungshilfe u. a.) in regelmässigen Abständen multiinstitutionelle Fallkonferenzen durchführen, um gemeinsam effektive Massnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer zu entwickeln und durchzuführen. Die mit dem Problem befassten Einrichtungen schliessen sich dabei zu einem Bündnis zur Gewaltprävention zusammen.
Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Kann ein Projekt wie Marac auch in der Schweiz lanciert werden?
2. Gibt es andere Modelle, die sich in anderen Ländern bewährt haben und als Vorbild für eine Lösung in der Schweiz dienen könnten?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei dem in der Interpellation angesprochenen Projekt Marac geht es um ein spezifisches System eines Bedrohungsmanagements. Ziel eines Bedrohungsmanagements ist es, gefährliche Entwicklungen von Personen frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen. Besteht ein erhöhtes Risiko für eine Gewalttat, soll diese verhindert und eine langfristige Lösung ohne Gewalt gefunden werden. Zentrales Merkmal eines Bedrohungsmanagements ist die systematische, institutionalisierte und institutionenübergreifende Zusammenarbeit aller Stellen sowie die Regelung der jeweiligen Zuständigkeit in allen Etappen des Prozesses. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches koordiniertes Vorgehen aller relevanten Akteure besonders wichtig ist, um weitere schwere Delikte zu verhindern. Er begrüsst die Bestrebungen in den Kantonen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen zur Abwehr von Gewalttaten zu institutionalisieren (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 13.3441, "Bedrohungsmanagement, insbesondere bei häuslicher Gewalt", vom 11. Oktober 2017, siehe https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2013/20133441/Bericht%20BR%20D.pdf). Gemäss diesem Bericht des Bundesrates haben 2017 dreizehn Kantone ein Bedrohungsmanagement eingerichtet und acht Kantone ein solches geplant.
Gestützt auf seinen Bericht von 2017 beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:
1. Das Bedrohungsmanagement ist primär Aufgabe der Kantone. Diese bestimmen namentlich, an welchen aus- oder inländischen Modellen sie sich orientieren wollen. Zudem sind die Möglichkeiten zur organisatorischen Ausgestaltung eines Bedrohungsmanagements vielfältig und abhängig von den im jeweiligen Kanton bestehenden Strukturen. Bei der Etablierung eines solchen Systems sind je nach dessen Einbettung und Ausgestaltung des kantonalen Rechtes (Polizei-, Gesundheits- und Datenschutzrecht) zum Teil neue Regelungen erforderlich.
2. Im erwähnten Bericht des Bundesrates wurden die Bedrohungsmanagementsysteme der Kantone Zürich, Basel-Landschaft, Luzern und Wallis dargestellt und damit die Grundlage für eine Orientierung und Inspiration für diejenigen Kantone gelegt, die den Aufbau eines Bedrohungsmanagements beabsichtigen. Aufgrund der Zuständigkeit der Kantone erachtet es der Bundesrat nicht als angezeigt, weitere spezifische oder ausländische Modelle eingehend zu prüfen und vorzustellen oder solche als Vorbild zu postulieren.
Antwort des Bundesrates.