19.4375 · Postulat · 2019-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der direkten Bundessteuer die Einführung eines im Kanton Waadt bereits angewendeten Familienquotienten zu prüfen, um die verfassungswidrige Benachteiligung bestimmter Ehepaare gegenüber in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebenden Konkubinatspaaren zu beseitigen.
Begründung
In dieser Session ist der Ständerat aus verschiedenen Gründen nicht auf die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) eingetreten. Eine Lösung, die es wert wäre, vom Bundesrat untersucht zu werden, ist der Familienquotient, wie er im Waadtländer Steuerwesen bereits angewendet wird. Dieser ermöglicht Paaren und Familien eine im Vergleich mit Konkubinaten gerechtere Besteuerung. Der Quotient beträgt 1,8 für ein Paar und 0,5 pro unterhaltsberechtigtes Kind. Für ein Paar mit zwei Kindern beträgt er also 2,8.
Hat die kantonale Steuerbehörde das Einkommen dieses Paares ermittelt, so wird dieses Einkommen durch 2,8 geteilt. Mit dem Steuersatz auf diesem Betrag wird das gesamte durch die Steuerbehörde ermittelte Einkommen dieses Paares besteuert. Der Bundesrat soll im Hinblick auf eine ausgewogenere Paar- und Familienbesteuerung auch diese Lösung untersuchen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das im Kanton Waadt vorgesehene Familienquotientensystem ist eine Sonderform der Besteuerung mit Splitting. Das Modell beruht auf einem Einheitstarif, der sowohl für alleinstehende wie auch für verheiratete steuerpflichtige Personen gilt.
Die Ehegatten werden dabei gemeinsam, unverheiratete Paare individuell veranlagt. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber den Alleinstehenden wird durch die Höhe des Divisors (Quotient) Rechnung getragen. Anders als bei den herkömmlichen Splittingsystemen wird das Gesamteinkommen der Familie nicht durch einen fixen, sondern durch einen je nach der Grösse des Haushaltes variablen Divisor, d. h. durch einen auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgestimmten Familienquotienten, geteilt. Anstelle des Kinderabzugs wird den Kinderkosten durch einen Kinderquotienten Rechnung getragen.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren im Rahmen von umfangreichen Analysen und Berichten die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer untersucht. Dabei wurden zahlreiche mögliche Modelle einer umfassenden Prüfung unterzogen, wie etwa die Individualbesteuerung, der Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung sowie verschiedene Splittingsysteme, darunter auch das Familienquotientensystem.
Nach Überprüfung der zur Diskussion stehenden Modelle ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich das Modell der alternativen Steuerberechnung am ehesten eignet, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zum Vorstoss Addor 19.3450 dargelegt hat, schnitt das Familienquotientensystem aus den folgenden Gründen weniger gut ab als das vorgeschlagene Modell.
Wird im Familienquotientensystem für Ehepaare wie im Kanton Waadt ein Teilsplitting von 1,8 und kein Vollsplitting vorgesehen, wird die Heiratsstrafe nicht vollständig beseitigt. Bei Familien mit mehreren Kindern und hohen Einkommen wird hingegen die Progression überaus stark gebrochen. Dieser Effekt kann durch eine Begrenzung der Steuererleichterung für kinderreiche Familien mit hohen Einkommen - wie dies der Kanton Waadt vorsieht - abgeschwächt werden.
Das Modell entlastet wie alle Splittingsysteme die Ehe stark. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren. Zudem fallen die negativen Arbeitsanreize stärker ins Gewicht als bei anderen Modellen, da der Grenzsteuersatz höher ist. Dies liegt erstens an der Zusammenveranlagung: Die Grenzsteuerbelastung des relativ elastisch reagierenden Zweitverdieners beginnt nicht bei null, sondern beim Grenzsteuersatz des Erstverdieners. Deshalb ist der sogenannte Abhalteeffekt grösser. Zweitens werden die Einverdiener-Ehepaare und die Erstverdiener bei Zweiverdiener-Ehepaaren besonders stark entlastet. Weil das Modell unberücksichtigt lässt, zu welchem Beschäftigungsgrad Zweiverdiener-Ehepaare erwerbstätig sind, reagieren diese sehr unterschiedlich auf die gesunkene Steuerbelastung und weiten ihr Arbeitsangebot weniger aus als bei der Individualbesteuerung oder der alternativen Steuerberechnung, weshalb es zu hohen Mitnahmeeffekten kommt.
Eine erneute Untersuchung des Familienquotientensystems würde zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen führen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.